Rechnung – die besten Beiträge

Mutter nutzt / bestellt in Raten bei Otto und der Account gehört meiner verstorbenen Oma, darf Sie das?

Meine Oma besitzt seit Jahren einen Otto Account und diese wurde lediglich eröffnet weil meine Eltern damals einen negativen Schufa Eintrag hatten. Somit wurde immer wieder alles wichtige für den Haushalt bestellt und von unseren Eltern bezahlt. Im Jahr 2020 ist meine Oma verstorben und meine Mutter nutzt den Account von Otto bis heute noch. Sie bestellt sich immer wieder etwas und hat eine Kaufsucht. Mein Vater hat den offenen Betrag schon einmal auf einem Schlag bezahlt damit meine Mutter den Account löscht und sich selbst eins eröffnet, den negativen Eintrag haben die ja nicht mehr, also steht ihr nichts im Wege. Nach der Begleichung der Summe hat Sie wieder losgelegt und wieder bestellt. Heute hat Sie das neuste iPhone Modell bestellt ohne ein schlechtes gewissen zu haben.

Also habe ich bei Otto angerufen um nachzufragen ob Sie es darf. Die sind der Meinung das vllt eine Kontoübertragung durchgeführt worden ist. Wenn es aber so wäre, dann würden die Bestellungen nicht auf den Namen meiner Oma kommen sondern im Namen meiner Mutter. Zudem kam es auch mehrfach vor, das meine Mutter am Telefon den Namen und das Geburtstag meiner Oma durchgegeben hat um diese kurz telefonisch bestätigen zu lassen. Die können nicht wissen das die Frau an der Leitung eigentlich die Tochter ist. Somit ist von einer Kontoübertragung keine Spur zu sehen. Dann kam eine andere Dame ins Gespräch und sagt das meine Mutter nichts falsches macht solange man den Geburtsdatum des Otto Kontobesitzers am Telefon weitergibt. Kann doch nicht sein das dies erlaubt ist nur weil ich mal bei Otto Anrufe und einfach das Geburtsdatum meiner verstorbenen Oma durchgebe, oder? Wollen die mir sagen, ich als Mann kann bei Otto einfach anrufen und anhand des Geburtsdatum meine Identität bestätigen weil das hinterlegte Geburtstag stimmt??? Ich kann nicht mal richtig loslassen und den Tod akzeptieren wenn andauernd Pakete hier im Namen meiner Oma ankommen und zudem macht mich das wütend wie Sie diesen Account nutzt nur weil Otto keinen verdacht schöpfen wird da es den Account schon seit Jahren gibt.

wie kann man vorgehen damit Sie es lässt? Man kann ja nicht mal in Ruhe trauern und das erst recht nicht, wenn Sie sich immer über Ihre Pakete freut. Soll Sie sich ein eigenes öffnen.

Account, Tipps, Rechnung, Bestellung, Otto, Ratenzahlung, Mutterprobleme, verstorben

Mahnverfahren trotz geringem Betrag sinnvoll?

Guten Tag liebe Community,

ich habe im Dezember einen Artikel bei einem Online Unternehmen bestellt und die Variante Vorkasse per Online Überweisung getätigt.

Leider ist mir bei der Bezahlung ein Missgeschick passiert und statt der 54,90 habe ich nur 54,00 Euro überwiesen. Nach einer Woche habe ich eine Zahlungserinnerung erhalten und diese dann mit einem Konto verglichen und gesehen, dass 90ct fehlen. Habe ich dann ebenfalls noch überwiesen. Wieder eine Woche später wurde die Bestellung vom Händler dann storniert, da die Zahlung nicht eingegangen sei.

Ich habe dann dort angerufen und nachgefragt, aufgrund der nicht passenden Zahlung habe das System die Zahlung nicht automatisch erfasst und jetzt ist der Artikel ausverkauft, eine Rückerstattung wird aber eingeleitet.

Das war am 07.12.2022. Ich habe daraufhin per Mail Kontoauszüge von der Überweisung geschickt, damit diese sehen können, dass das Geld überwiesen wurde.

Ich habe dann bis zum 20.02.2023 nichts mehr gehört und selbst auch vergessen, dann habe ich mir mein Konto noch einmal angeschaut und keine Rückzahlung gefunden.

Bei einem weiteren Telefonat stellte sich dann heraus, dass die Finanzabteilung meine Zahlungen nicht finden konnte, sie hatten sich aber eigenständig auch nicht mehr bei mir gemeldet. Sie baten dann darum, einen Auszug der Bank zu übersenden.

Ich schrieb meine Sparkasse an, diese sendeten mir einen Auszug der Überweisungen mit Sparkassenstempel zu und ich leitete diese weitere an den Händler mit einer Frist von 14 Tagen, das Geld zurückzuüberweisen.

Jetzt sind 14 Tage vorbei, ich habe immer noch kein Geld gesehen. Das ist über 3 Monate her, ich muss aktiv meinem Geld hinterherrennen und es passiert gar nichts.

Jetzt habe ich eben noch einmal angerufen und die meinten, dass das Geld immer noch nicht aufgefunden ist, die Finanzabteilung aber die Ausdrucke meiner Bank noch nicht erhalten habe, weil die Kollegin die es bearbeitet habe sie zwar erhalten und gespeichert, aber nicht weitergeleitet habe. Das ist ja grundsätzlich nicht mein Problem.

Jetzt die Frage: Lohnt sich hierbei ein Online Mahnverfahren einzuleiten, der Betrag ist zwar gering, allerdings geht es mir extrem auf die Nerven wie unfähig ein Unternehmen sein kann. Allerdings habe ich ebenso wenig Lust am Ende auf den Kosten (und ggf. noch mehr durch eine Zivilverhandlung) sitzen zu bleiben.

Gibt's da Erfahrungen dazu?

Liebe Grüße

Rechnung, Betrug, Recht, Klage, Mahnverfahren, Online-Banking, Rechtsschutz, Rückzahlung, Überweisung, Zivilrecht, Zahlungsverzug

Meistgelesene Beiträge zum Thema Rechnung