meine frage wäre,
ich hatte eine Rechnung offen.
Verkäufer hatte bereits Anwalt kontaktiert und mehrere Mahnungen über den Anwalt geschrieben.
es ging bis zum Gerichtsvollzieher.
nun habe ich die Hauptforderung an den Verkäufer komplett beglichen, der Verkäufer hatte mir schriftlich zugesagt das sich die Sache somit geklärt hat.
einen Tag später hat mir der Verkäufer dann mitgeteilt das noch ein hoher Betrag bei m Anwalt offen wäre.
dieser Anwalt droht mir nun mit einer Anzeige wegen der Hauptforderung ( die aber ja beglichen ist) wenn ich die Anwaltskosten nicht zahle.
nun meine Frage, muss ich diese zahlen?
obwohl alles beglichen ist?