Der Pflegeentlastungsbetrag von 125,- Euro monatlich steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu.
Ein Verwandter, der pflegebedürftig ist, hat mich heute gefragt, ob auch Gartenhelfer unter den Dienstleistern für den Pflegeentlastungsbetrag fallen. Da es sich um normale Gartenarbeiten, wie Unkraut jäten etc. handelt, hätte ich jetzt ja gesagt, aber im Internet finde ich dazu keine aussagekräftigen Artikel o.ä.
Hat jemand von Euch - vielleicht auch aus Erfahrung - Ahnung davon und weiß, ob auch diese "niedrigschwelligen" Arbeiten darunter fallen?