Im Gesetz steht ja das man auch alleine ein Rennen begehen kann gegen sich selber.
Da steht das wenn man versucht sein Fahrzeug in der jeweiligen Situation maximal möglich zu beschleunigen um eine höchst mögliche Geschwindigkeit zu erreichen den Straftatbestand des Rennens erfüllt.
Das heißt ja aber auch das wenn ich mit meinen 45 kMH Motorroller in einer 30er Zone Vollgas gebe und versuche maximal zu beschleunigen um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen (45 km/h) ein Rennen begehe oder?
Auch wenn das Ding dabei kaum aus den puschen kommt habe ich das Fahrzeug ja verbotener weise (weil 30er Zone) versucht maximalst zu beschleunigen um eine höchst mögliche Geschwindigkeit zu erreichen die das Fahrzeug hergibt.
In der Praxis ist das ja aber wohl kaum ein Rennen wofür man verurteilt werden würde.
Warum sieht das jetzt anders aus wenn ich mit meinem Motorrad in der 50er Zone Vollgas gebe und auf 90 beschleunige?
Klar besteht da ja auch ein anderen gefahrenpotenzial aber am Ende ist es ja das gleiche in grün. Der Gesetzestext trifft ja auf beide Situationen gleichermaßen zu.
Wie lässt sich das erklären?