Polizeikontrolle Sehstärke 👓?
Kann die Polizei sagen in einer Verkehrskontrolle „was steht auf dem Straßenschild dahinten“
Und wenn ich das nicht lesen kann weil meine Augen zu schlecht sind können die dann das der Führerscheinstelle melden sodass ich einen Eintrag bekomme eine Brille tragen zu müssen?
Denn Momentan steht nix in meinem Führerschein drin aber an manchen Tagen sehe ich auf Entfernung nicht so scharf wie an anderen.
11 Antworten
Wenn du den Führerschein ohne "Eintrag Sehhilfe notwendig" also bei der Ziffer 12 01 hast, dann kann später niemand einen Eintrag zum Brille tragen veranlassen. Eine spätere Änderung kann nur dann geschehen, wenn dir der FS abgenommen wurde und du ihn neu beantragen musst, weil dann ein Führerscheinsehtest fällig wird oder z.B. einen Busführerschein machen möchtest. Die Polizeibeamten dürfen nichts in dieser Richtung veranlassen.
Bist du in einen UNfall verwickelt, auch schuldlos, kann die Versicherung eine Zahlung verweigern, wenn festgestellt wurde, dass du nicht mehr gut sehen kannst. Du ganz allein bist für die Verkehrssicherheit verantwortlich., dazu gehört auch entsprechend gutes Sehen. Sollte für jeden logisch sein.
Dann solltest du in deinem eigenem Interesse schon zum Augenarzt und Optiker gehen.
Einen nachträglichen Eintrag im FS wird es nicht geben.
Einmal im Jahr sollte jeder seine Augen untersuchen lassen.
Auch du solltest das machen.
Denn:
Gutes sehen Nützt
Gutes sehen Schützt
Oder:
Mit Brille wär´ das nicht pasiert.
Beide Werbesprüche aus den 1970ger Jahren sind auch Heute noch so aktuell wie Damals.
Die sichtigkeit ist von vielen Faktoren abhängig, wie Blutdruck, Puls, nahrungs/flüssigkeitsaufnahme etc und ist nicht immer gleich.
Du solltest aber Mal zum Augenarzt und das abklären lassen.
Während dem fahren eine Sehhilfe zu tragen tut nicht weh und dient deiner Sicherheit und deren anderer
Wenn der Verdacht besteht, dass du Sehprobleme hast, dürfen sie auf jeden Fall nachhaken.
Aber eigentlich geht es doch vor allem um deine Sicherheit. Also kläre das als verantwortungsvoller Verkehrsteilnehmer ab.