Sehtest Führerschein, nicht bestanden was nun?

6 Antworten

60% reicht für den Führerschein nicht aus. Man sollte noch einmal die Werte nachmessen. Wenn er dann immer noch nicht die Mindestgrenze von 70% erreicht, bekommt er, so traurig es ist, keinen Führerschein.

Westlifegirl95 
Fragesteller
 19.02.2013, 18:34

Er weiß es schon, aber er ist am verzweifeln! Wir haben von bekannten gehört, dass es ein Augenärztlichesgutachten gibt, welches im Führerschein vermerkt wird. Man darf aber nur max. (auf Landstraße 80 km/h) fahren. Autobahn bspw. 120 km/h (hat der Optiker gemeint) aber danke für deine Antwort :D

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Man muss eben unterscheiden:

Die Sehstärke wird nur beim ersten Führerschein getestet. Wenn Du dann nach 40 Jahren eine Brille brauchst, weil Du ohne nichts siehst, ist dass der Führerscheinstelle herzlich egal.

Wenn Du aber beim ersten Sehtest schon Probleme hast, wird das im Führerschein vermerkt, dass du immer eine Brille tragen musst wenn Du fährst. Diese kann Dir doch der Optiker gleich machen.

Im Führerscheinrecht gibt es einige Kuriositäten. mein Vater hat vor 40 jahren beim Bund einen LKW Schein gemacht. Auf dem Papier dürfte er jeden LKW fahren, aber können täte er es nicht, wegen der neueren Technik.

Mir kommt es ein wenig komisch vor. Warum hat der Optiker deinem Bruder nicht einfach eine Brille gegeben?

Ich kenne jemanden, die hatte eine starke Dioptrienzahl (ohne Brille quasi blind) und hat trotzdem den Führerschein.

Sucht euch einfach einen anderen Optiker! Eine zweite Meinung hat noch nie geschadet.

hallo Westlife

aus §12 FeV

(5) Besteht der Bewerber den Sehtest nicht, hat er sich einer augenärztlichen Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nummer 1.2 zu unterziehen und hierüber der Fahrerlaubnisbehörde ein Zeugnis des Augenarztes einzureichen.

und hier die Anlage 6 als Link:

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Anlage%20FeV/Anlage%2006.pdf

jetzt weißt du was deine Bruder machen sollte

Man kann auch mit 50% Sehschärfe den Führerschein erwerben soweit ich weiß.

Besteht der Bewerber den Sehtest nicht, ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich. Bei dieser Untersuchung ist unter anderem auf Sehschärfe, Gesichtsfeld, Dämmerungs- oder Kontrastsehen, Blendempfindlichkeit, Diplopie sowie andere Störungen der Sehfunktion zu achten, die ein sicheres Fahren in Frage stellen können. Es müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt sein:

Zentrale Tagessehschärfe

Fehlsichtigkeiten müssen – soweit möglich und verträglich – korrigiert werden. Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden:

Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Sehschärfe: 0,5.