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Meinung des Tages: Ab heute auch Grenzkontrollen durch Polen - wie bewertet Ihr die aktuellen deutschen und polnischen Grenzkontrollen?

(Bild mit KI erstellt)

Ab heute Grenzkontrollen an der polnisch-deutschen Grenze

Angesichts der hohen (irregulären) Migration nach Deutschland führt die Bundesregierung seit Oktoker 2023 stichprobenartig Grenzkontrollen durch. Als Reaktion darauf beginnt auch Polen seit heute damit, an 52 Übergängen zu Deutschland und 13 zu Litauen Grenzkontrollen durchzuführen.

Die Maßnahmen sind zunächst bis 5. August befristet, könnten aber enden, falls Deutschland seine Kontrollen aufhebt.

Politische Motive und Risiken

In Polen instrumentalisiert die oppositionelle PiS das Thema, um der Tusk-Regierung mit Blick auf die bisherigen deutschen Kontrollen Untätigkeit vorzuwerfen und antideutsche Ressentiments zu schüren, weshalb Warschau auch innenpolitisch unter Druck handelte.

Wirtschaftskammern warnen: Brandenburg exportierte 2024 Güter im Wert von 4,1 Mrd. € nach Polen und importierte für 4,5 Mrd. €—Staus gefährden Lieferketten und Just-in-Time-Produktion. Längere Abfertigungszeiten treffen zudem Spediteure, die polnische Komponenten an westeuropäische Werke liefern, sowie Unternehmen, die auf Pendler aus dem Nachbarland angewiesen sind.

Polizei-Gewerkschaften befürchten ein „Ping-Pong“ bei Asylbewerbern, während rechtsextreme Gruppen in Polen eigenmächtig Fahrzeuge kontrollieren—Fälle, die das polnische Innenministerium konsequent ahnden will.

Rückkehr von Binnenkontrollen im Schengen-Raum

Inzwischen setzen immer mehr EU-Staaten wieder auf Grenzkontrollen: Mit Polen kontrollieren nun 12 der 29 Schengen-Länder ihre Binnengrenzen. Der Schengen-Kodex erlaubt solche Maßnahmen zeitlich befristet, wenn Terrorgefahr, hoher Migrationsdruck oder ähnliche Bedrohungen bestehen.

Die EU-Kommission betont dabei jedoch, dass Kontrollen stets ultima ratio sein müssten, um das Grundprinzip der Errungenschaften um Schengen nicht dauerhaft zu gefährden.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Grenzkontrollen seitens der deutschen und polnischen Regierung?
  • Könnten die Grenzkontrollen die Idee des Schengen-Raums dauerhaft gefährden?
  • Dienen die aktuellen Grenzkontrollen primär der Sicherheit – oder dem innenpolitischen Kalkül?
  • Ist die Angst vor "irregulärer Migration" ein berechtigter Grund für Einschränkungen der Freizügigkeit?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Ich halte die Grenzkontrollen für sinnvoll, da... 64%
Ich sehe die Grenzkontrollen kritisch, weil... 26%
Andere Meinung und zwar... 10%
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Schadet ein freiwilliges 28-tägiges Militärprogramm in Polen (Wakacje z wojskiem) meiner Bewerbung bei der Bundeswehr?

Hallo zusammen,

ich plane, mich in absehbarer Zeit bei der Bundeswehr zu bewerben und möchte mich im Voraus bestmöglich auf die Allgemeine Grundausbildung (AGA) vorbereiten – sowohl körperlich als auch mental.

Ich besitze sowohl die deutsche als auch die polnische Staatsangehörigkeit. Über meine polnische Seite hätte ich die Möglichkeit, in diesem Sommer an einem freiwilligen Militärprogramm in Polen teilzunehmen. Das Programm heißt „Wakacje z wojskiem“, was übersetzt etwa „Ferien im Militärlager“ bedeutet, und wird von den polnischen Streitkräften angeboten.

Das Programm dauert 28 Tage, ist freiwillig und richtet sich an Zivilpersonen, die erste Einblicke in militärische Abläufe erhalten möchten – ohne eine Verpflichtung oder einen formellen Eintritt in die Armee. Es ist also kein Wehrdienst oder Auslandseinsatz, sondern eher ein Grundlagentraining für Interessierte.

Mein Ziel ist es, dadurch einen ersten realistischen Eindruck vom militärischen Alltag zu bekommen und besser auf die Bundeswehr vorbereitet zu sein – körperlich, mental und organisatorisch.

Jetzt meine Frage an alle, die sich rechtlich, militärisch oder aus eigener Erfahrung damit auskennen:

👉 Kann die Teilnahme an diesem Programm in Polen – trotz doppelter Staatsangehörigkeit – rechtlich oder formal meine Bewerbung bei der Bundeswehr beeinträchtigen?

Besteht z. B. das Risiko, dass ich durch diesen Aufenthalt als „Vordienstleistender in einer fremden Armee“ eingestuft werde? Oder ist es für die Bundeswehr unproblematisch, solange es sich um ein rein freiwilliges, zeitlich begrenztes Angebot handelt?

Ich wäre sehr dankbar für fundierte Einschätzungen, Erfahrungen von ehemaligen Soldaten oder juristisch versierten Personen – oder Hinweise, an welche Stelle ich mich ggf. direkt wenden könnte.

Vielen Dank im Voraus für jede hilfreiche Antwort!

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