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Nachzahlung oder nicht? Bin ich im Recht?

Hi, ich hatte folgenden Emailverkehr mit meinem Arbeitgeber:

ICH: 15.01.2021

Sehr geehrte Frau …,

Aus der Mail vom 21.10.2015 von Frau… geht hervor, dass eine Höhergruppierung von Stufe 2 in Stufe 3 am 01.03.2016 erfolgte.

Demnach müsste ich mich seit 01.03.2020 in Stufe 4 befinden. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich noch in Mutterschutz (jedoch nicht in Elternzeit), der meines Wissens nach mit angerechnet wird.

Laut Lohnabrechnungen/Jahresabrechnung befinde ich mich jedoch immer noch in Stufe 3.

Das würde dann theoretisch eine rückwirkende Höherstufung bedeuten.

Liege ich mit meiner Rechnung richtig? 

Freundliche Grüße 

ANTWORT: 12.01.2022

Sehr geehrte Frau…

Wir haben ihren Fall geprüft und können Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass Sie seit März 2020 den Anspruch auf die Stufe 4 Ihrer Entgeltgruppe haben. Eine Nachzahlung hierfür erfolgt mit der nächsten Gehaltsabrechnung.

ICH: 31.01.2022

Sehr geehrte Frau …,

Sie schrieben, dass eine Nachzahlung mit der nächsten Gehaltsabrechnung erfolge.

Das Gehalt für Januar 2022 habe ich letzte Woche Donnerstag auch erhalten. Leider konnte ich jedoch keine Nachzahlung feststellen. Wann kann ich damit rechnen?

Mit freundlichen Grüßen.

ERST NACH MEINER EMAIL IN DER ICH NACHGEFRAGT HABE, KAM DIESE MAIL.
IST DAS RECHTENS?:

ANTWORT: 01.02.2022

Gem. § 20 MuSchG (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) besteht für die Zeit der Schutzfrist Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von Seiten des Arbeitgeber.

Als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist gezahlt.

Da Sie sich ab 02.02.2020 in Mutterschutz befanden, wurden die Monate November 2019 – Januar 2020 für die Berechnung des Zuschusses zu Grunde gelegt.

In dieser Zeit befanden Sie sich noch in der Stufe 3 Ihrer Entgeltgruppe. Daher erfolgt keine Nachzahlung.

Recht, Lohnabrechnung, Mutterschutz, Öffentlicher Dienst, Tarifrecht, Tarifvertrag, Verwaltung, Höhergruppierung, TVöD SuE

In die Privatwirtschaft zurück oder Beamten-Option ziehen?

Hi,

ich arbeite gegenwärtig im öffentlichen Dienst als Trainee, wird dafür auch gut bezahlt (E9b). Nach 18 Monaten hat man die Option auf Verbeamtung oder weitermachen als Tarifbeschäftigter. Mein aktueller Chef mit dem ich mich auch super verstehe, teilte mir mit, dass aus meiner Stelle in 2 Jahren eine A11-Stelle werden soll und er meinte, er plant mich dafür auch ein.

Ich habe damals diese Stelle vor allem deshalb angenommen, da ich gesundheitliche Probleme hatte. Dadurch konnte ich seit Beendigung meines Studium im November 2016 (Bachelor BWL dual) fast 3,5 Jahre nicht sozialversicherungspflichtig arbeiten. Waren immer so Zeitarbeitsverträge gewesen, sobald es mir gesundheitlich schlecht ging, habe ich aufgehört. ALLERDINGS: die Erkrankung wurde letztes Jahr korrekt diagnostiziert und ich bin medikamentös mittlerweile perfekt eingestellt. Ich bin sehr motiviert und habe wieder Ehrgeiz entwickelt, der durch die Krankheit komplett zerstört wurde.

Ein Freund von mir hat mir nun letztens in einem Gespräch geraten, dass ich die aktuelle Stelle bis Sommer durchziehen soll, um bisschen was auf dem Lebenslauf zu haben und dann versuchen soll, in die Privatwirtschaft (evtl. in die Beratung, Finanzwelt) zu wechseln. Er meinte, ich würde mich "unter Wert verkaufen". Beamtentum sei zwar ganz nett, aber Kohle verdient man da nicht wirklich.

Ich bin irgendwie hin und her gerissen. Wie würdet ihr entscheiden?

Arbeitsleben, Beamtentum, Öffentlicher Dienst, Stellenmarkt, Unternehmensberatung, Beruf und Karriere, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

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