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Früher aus Untermietvertrag rauskommen?

Wie der Titel schon sagt, suche ich nach einer Möglichkeit, die drei-Monats-Kündigungsfrist meines Untermietvertrags zu verkürzen.

Die Situation ist folgende: ich wohne seit einem halben Jahr zu Untermiete in einer WG, in der sich schon nach relativ kurzer Zeit herausstellte, dass mein Mitbewohner und ich nicht harmonieren. Um nur ein paar Punkte zu nennen: er ist der Meinung, ich putze zu wenig/nicht gründlich genug und seine Wohnung müsse immer blitzeblank wie in einem Hotel sein. Er selbst putzt aber selten bis nie (habe das heute wieder angesprochen und seine Ausreden waren unfassbar lächerlich), lässt auch dreckiges Geschirr lange herumstehen. Ich toleriere das, weil ich auf Harmonie aus bin.

Er ist - meistens mit dem Aufhänger "putzen" - schon mehrmals ausgerastet und hat Dinge wie "so geht das nicht mehr weiter/das ist das letzte Mal, dass ich das mitmache" von sich gegeben. Um sich dann letztlich später zu entschuldigen, weil eigentlich irgendwas anderes in seinem Leben der Grund für die schlechte Laune war. Mir ist das zu blöd und ehrlich gesagt auch mental sehr anstrengend (ich habe eine psychische Erkrankung, die mich im Job soweit nicht merklich einschränkt, durch die für mich solche Situationen aber extrem belastend sind).

Ich habe gemerkt, dass für mich eine eigene Wohnung, in der ich meine Ruhe habe und mich zurückziehen kann, die einzige Option ist. Daher bin ich intensiv auf Wohnungssuche und aktuell sehr optimistisch, spätestens zu Anfang Februar etwas zu finden, mit Glück sogar schon im Januar.

Mein Mitbewohner aber beharrt darauf, dass ich frühestens Anfang März ausziehen darf. Begründung: er fände erst bis dahin jemanden für das Zimmer, weil jede mögliche Mitbewohnerin zweimal zum Gespräch antanzen soll.

Und ich verstehe auch, dass er generell im Recht ist. Nur ist es so: wir leben in Hamburg, wo ja wirklich fast das schäbigste Loch für 500 Euro sofort einen Mieter findet und diese Wohnung ist wirklich schön und zentral gelegen. Außerdem habe ich angeboten, mich selbst um mögliche Nachmieterinnen zu kümmern und definitiv noch die Miete für Januar zu bezahlen, selbst wenn ich dann schon eine andere Wohnung haben sollte.

Meine Frage jetzt also: Gibt's nicht doch irgendeine Möglichkeit, diese WG früher zu verlassen, ohne zwei Monate doppelt Miete zu zahlen?

Mieter, Mietwohnung, Recht, Kündigungsfrist, Untermiete

Darf der Vermieter einen großen 1100 l Müllcontainer (Verpackungsmüll) direkt neben meinem Schlafzimmerfenster platzieren?

Leider habe ich soeben erfahren, dass unsere Wohnungsbau-Gesellschaft einen riesigen 1100 Liter Müllcontainer für Verpackungsmüll neben mein Schlafzimmerfenster aufstellenlassen möchte. Also nicht davor, sondern ca. 1 Meter seitlich vom Fenster entfernt. Das ist ziemlich nah, da ich immer direkt darauf schauen müsste. Ich bin mir sicher, dass es im Sommer bei ca. 30 Grad auch zur Geruchsbelästigung kommen kann und dann die unmittelbare Nähe zu meinem Schlafzimmer, dort wo man schläft und sich ausruhen möchte und dann ständig Deckel auf und zu, was auch noch eine Lärmbelästigung darstellt.

Soviel ich weiß, ist diese unmittelbare Nähe gar nicht erlaubt. Da ich von drei Eingängen dann auch noch ein einzige Mieterin wäre, die so eine Tonne/Container direkt vor sich stehen hat, die anderen Mieter haben das Pech nicht. Es gäbe auch noch andere Möglichkeiten, aber dann wäre der Weg, den man den Container zur Straße zur Abholung rollen müsste, zu weit. Und das will die Wohnbaugesellschaft nicht.

Was kann ich da machen? Erst zulassen und abwarten, ob das wirklich so schlimm ist (dazu werden allerdings zwei kleine Bäume gefällt und eine Plattform gepflastert) oder jetzt sofort, wo ich erfahren habe, was mir blüht, Einspruch erheben?

Mietwohnung, Abfallentsorgung, Mieterrecht, Mülltonne, Geruchsbelästigung

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