Recht auf Leitungsplan in Mietwohnung?
Habe ich als Mieter das Recht, vom Vermieter eine Auskunft darüber einzufordern, wie und wo welche Stromleitungen, Rohre usw. in einer Mietwohnung verlegt sind?
Ist der Vermieter auskunftspflichtig, z. B. durch Herausgabe entsprechender Pläne, die die Leitungen/Rohre verzeichnen, oder der Nennung/Kennzeichnung von Flächen, in denen gefahrlos gebohrt werden kann?
Wenn mir der Vermieter diese Auskunft verweigert und ich bohre anschließend eine Leitung bzw. ein Rohr an, bin ich dann für den Schaden haftbar? Kann mir Fahrlässigkeit unterstellt werden, wenn doch ich im Vorfeld vom Vermieter die zur Abwendung eines möglichen Schadens erforderlichen Informationen (nachweislich) einzuholen versucht habe?
4 Antworten
Es gibt kaum Pläne, in denen alle Unterputzleitungen eingezeichnet sind.
Manchmal existieren Fotos vom Rohbau, aus denen so etwas erkennbar wäre.
Es gibt eine allgemeine Logik z.B. für Elektroinstallation, die aber keine Sicherheit bietet.
Du bist haftbar für die Schäden, die entstehen, du kannst dich über Letungssuchgeräte und vielleicht auch über einen Besuch des Vermieters, der dir ggf. Flächen freigeben kann, absichern.
Nein, solchen Anspruch hast du nicht.
Für durch dich verursachte Schäden bist du voll haftbar.
Kann mir Fahrlässigkeit unterstellt werden
Wenn Du kein Leitungssuchgerät verwendest, dann ist das sogar grob fahrlässig.
Normalerweise werden Leitungen immer rechtwinkelig verlegt. Aber darauf hat auch der Eigentümer kaum eine Garantie, dass die Installateure das richtig gemacht haben.