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Früher aus Untermietvertrag rauskommen?

Wie der Titel schon sagt, suche ich nach einer Möglichkeit, die drei-Monats-Kündigungsfrist meines Untermietvertrags zu verkürzen.

Die Situation ist folgende: ich wohne seit einem halben Jahr zu Untermiete in einer WG, in der sich schon nach relativ kurzer Zeit herausstellte, dass mein Mitbewohner und ich nicht harmonieren. Um nur ein paar Punkte zu nennen: er ist der Meinung, ich putze zu wenig/nicht gründlich genug und seine Wohnung müsse immer blitzeblank wie in einem Hotel sein. Er selbst putzt aber selten bis nie (habe das heute wieder angesprochen und seine Ausreden waren unfassbar lächerlich), lässt auch dreckiges Geschirr lange herumstehen. Ich toleriere das, weil ich auf Harmonie aus bin.

Er ist - meistens mit dem Aufhänger "putzen" - schon mehrmals ausgerastet und hat Dinge wie "so geht das nicht mehr weiter/das ist das letzte Mal, dass ich das mitmache" von sich gegeben. Um sich dann letztlich später zu entschuldigen, weil eigentlich irgendwas anderes in seinem Leben der Grund für die schlechte Laune war. Mir ist das zu blöd und ehrlich gesagt auch mental sehr anstrengend (ich habe eine psychische Erkrankung, die mich im Job soweit nicht merklich einschränkt, durch die für mich solche Situationen aber extrem belastend sind).

Ich habe gemerkt, dass für mich eine eigene Wohnung, in der ich meine Ruhe habe und mich zurückziehen kann, die einzige Option ist. Daher bin ich intensiv auf Wohnungssuche und aktuell sehr optimistisch, spätestens zu Anfang Februar etwas zu finden, mit Glück sogar schon im Januar.

Mein Mitbewohner aber beharrt darauf, dass ich frühestens Anfang März ausziehen darf. Begründung: er fände erst bis dahin jemanden für das Zimmer, weil jede mögliche Mitbewohnerin zweimal zum Gespräch antanzen soll.

Und ich verstehe auch, dass er generell im Recht ist. Nur ist es so: wir leben in Hamburg, wo ja wirklich fast das schäbigste Loch für 500 Euro sofort einen Mieter findet und diese Wohnung ist wirklich schön und zentral gelegen. Außerdem habe ich angeboten, mich selbst um mögliche Nachmieterinnen zu kümmern und definitiv noch die Miete für Januar zu bezahlen, selbst wenn ich dann schon eine andere Wohnung haben sollte.

Meine Frage jetzt also: Gibt's nicht doch irgendeine Möglichkeit, diese WG früher zu verlassen, ohne zwei Monate doppelt Miete zu zahlen?

Mieter, Mietwohnung, Recht, Kündigungsfrist, Untermiete

"Kellerloch" eigenmächtig (ohne Vermieter) "abgedichtet" - war das gut?

Hallo! Mein Vermieter hat vor einiger Zeit in dem auch von uns bewohnten Mehrfamilienhaus im KELLER einige Umbaumaßnahmen vorgenommen. - So weit, so gut! - Aber einige Kellerräume waren schon dermaßen heruntergekommen, dass er diese zunächst gar nicht mehr renoviert, bzw. vermietet hat: der alte Putz dieses ca. 70 Jahre alten Hauses (Keller wohl noch älter?)ist in der letzten Zeit in diesen Kellerräumen schon fast komplett heruntergefallen (so dass man z.T. das nackte Mauerwerk sieht; der Putz hat sich stark "nach vorne gewölbt": d.h. zwischen Putz und Mauerwerk ist "viel Luft": berührt man an diesen Stellen, fällt der Putz herunter! Es riecht in diesen Räumen auch muffig und moderig: sicher sind die Wände auch nicht ganz trocken überall, es gibt da sicherlich z.T. SCHIMMEL. - ABER: der (neue) Vermieter  lässt in einem dieser Räume einfach das "FENSTER auf", indem er den "FEnsterflügel" vor ca. 1 Jahr ausgebaut hatte, so dass die kalte Polarluft selbst im Winter lustig dauerhaft in diesen Kellerraum hineinströmen kann ...

Ich habe ihn deswegen schon mehrfach darauf aufmerksam gemacht: doch er versteht kaum DEUTSCH (er ist Rumäne); und leider auch kein Englisch oder Französisch (wirklich schlecht, diese Kommunikationsbarrieren!) ... - Tatsache aber ist: "abgedichtet" hat er das "Fenster" weiterhin nicht!

Ich bin dann letzte Woche selbst zur Tat geschritten (als die kalte Polarluft kam): um das völlige Auskühlen des Kellers zu verhindern, habe ich einfach ein altes, dünnes Brett vor den alten, vergammelten Fensterrahmen geschraubt, um das "Loch abzudichten" ...  -  Die Kaltluft sollte damit erst mal "ausgesperrt" sein ...

Der Vermieter weiß davon bis jetzt noch nichts.  - Inzwischen bin ich im Urlaub. ..

"Rein rechtlich" war mein eigenmächtiges Handeln sicher "nicht o.k.", oder? ! -  Aber ich hatte echt Angst um die Bausubstanz "unseres" Hauses!

"Rein technisch" war mein Vorgehen aber doch sicher in Ordnung, oder?

- Oder sollte es etwa für das etwas feuchte Mauerwerk "besser" sein, wenn man dieses in der kalten Jahreszeit "non stop" der Kälte dauerhaft aussetzt?

Oder hätte ich das besser nicht tun sollen? - Warum dann nicht?

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