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Muss ich den Vermieter nach Auszug zum Vermessen in die alte, noch gemietete Wohnung lassen?

Hallo,

wir sind aus unserer alten Wohnung ausgezogen und nun schon in einer neuen.

Der alte Vermieter will uns trotz Schlange stehender Nachmiete-Kandidaten nicht vor vertraglichem Ende aus dem Mietverhältnis lassen. Ist natürlich sein Recht, muss man akzeptieren. Dann habe ich von ihm selbst gehört, dass er alle alten Fenster ersetzen will, also fast alle in der Wohnung und die Böden machen lässt, das macht beides richtig Dreck. Daher haben wir gefragt, ob es dann nicht sinnvoller wäre, dass wir vorher nicht malern bzw nur in den Zimmern ohne größere Arbeiten und ihm einen Anteil an den Malerkosten zahlen, denn danach muss ohnehin wieder gemalert werden, so hat es der beauftragte Handwerker sehr klar formuliert. Der Vermieter wollte sich diesl. mit der auch in der Vergangenheit wenig kooperativen Hausverwaltung beraten, machte erstmal tolle Vorschläge wie die Übernahme der Malerkosten durch die Kaution. Als wenn das für uns irgendein Vorteil wäre.

Natürlich nun die Reaktion: Bitte alles malern. Und er wolle gerne in den nächsten Tagen in die Wohnung, um etwas zu vermessen, fast zwei Monate vor Mietende.

Mein Impuls ist nun, ihm mitzuteilen, dass wir unseren Verpflichtungen natürlich nachkommen, dass wir aber bis zum MIetende niemanden in die Wohnung lassen bzw. einen Termin nicht einrichten können. Wir waren immer zuverlässige, gut integrierte Mieter, haben auf berechtigte MIetminderungen z. B. bei Dachgeschoßausbau verzichtet und nun gibt es keinerlei Entgegenkommen, enttäuschend.

Muss ich den Vermieter wegen des Anlasses in die Wohnung lassen und dafür noch Zeit einrichten, die ich nach Umzug auch nur begrenzt habe ?

Umzug, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Renovierung

Kündigung an Mieter wegen Legionellen möglich?

Hallo zusammen,

heute mal eine etwas andere Frage. Wir sind ein Haus mit 4 Parteien, davon sind 3 Mieter und 1 Eigentümer. Ein Mieter ist monatelang nie da, und wenn dann nur einen Tag bzw. ein paar Stunden wo er dann party macht und das Haus wach hält. Danach ist er wieder für 3-6 Monate weg.

Nun haben wir das Problem, daß wir Legionellen in allen Rohren haben. Die zuständige Behörde ist alle nasenlang da um es zu überprüfen und jedesmal fallen wir durch. Der besagte Mieter wohnt bei seiner Freundin in einem anderen Ort und hat hier nur in der Garage sein kaputtes Auto stehen das langsam verstaubt. Durch ihn haben wir die Legionellen, da er ja nie da ist, und deswegen die Leitungen nie jeden Tag gespült werden können.

Wie sieht es denn jetzt mit einer Kündigung des Mietverhältnisses aus? Ist dies möglich, da ja der Mieter die restlichen Mieter gesundheitlich gefährdet und es in Kauf nimmt das diese an der Legionellen Krankheit erkranken. Oder müssen wir einfach damit leben und hoffen das wir gesund bleiben? Leider bezahlt der Mieter immer pünktlich seine Miete, und der Vermieter sieht sich außerstande ihm zu kündigen. Er hat ihm schon freigestellt das er ohne probleme ausziehen kann, dies will der Mieter allerdings nicht, weil er dann nicht weiß wohin mit dem Auto, oder wohin falls mit seiner Freundin Schluß ist.

Leider findet man im Internet immer nur den anderen Fall, das der Mieter fristlos kündigen kann bei Legionellen, aber wir brauchen es ja genau anders herum. Wäre klasse wenn uns da jemand helfen könnte.

Liebe grüße

docfraiser

Kündigung, Mieter, Vermieter, Mietvertrag, Legionellen

nicht geeichte Stromzähler?

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Stromzähler und deren Eichpflicht. Meine Oma lebt in einem Hochhaus, das von der Diakonie betrieben wird. Sie zahlt dort Miete sowie alle anfallenden Nebenkosten. Im Zuge einer Prüfung oder Nachfrage wurde festgestellt, dass die installierten Stromzähler für die einzelnen Wohnungen seit 2003 nicht mehr geeicht wurden. Es handelt sich hierbei um ältere Drehscheiben-Stromzähler. Aber wiederrum die Hauptzähler eine gültige Eichung haben.

Leider konnte niemand eine klare Auskunft darüber geben, ob in der Zwischenzeit eine Eichung oder zumindest eine Überprüfung der Zähler stattgefunden hat. Nun stellt sich mir die Frage: Ist in einem solchen Fall überhaupt eine Eichung vorgeschrieben?

Nach meinem Wissen kauft die Diakonie den Strom zentral ein und die Mieter beziehen diesen direkt. Der Verbrauch wird anhand der Werte auf den Stromzählern ermittelt, und basierend darauf werden die Kosten für den einzelnen Mieter berechnet.

Da die Zähler also aktiv zur Ermittlung des Stromverbrauchs und der Abrechnung verwendet werden, stellt sich mir die Frage: Müssen diese Stromzähler nicht geeicht sein, um eine rechtlich korrekte Abrechnung sicherzustellen? Falls ja, welche Konsequenzen könnten sich daraus ergeben, dass die Zähler offenbar seit über 20 Jahren nicht mehr geeicht wurden? Und gibt es Sonderregelungen, die für solche Fälle gelten könnten?

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