Gibt es im Arbeitsrecht Konstellationen, in denen Minijobber das Betriebsrisiko tragen müssen?
Stellen wir uns mal vor, wir haben 10 Minijobber in einem Unternehmen. Diese tragen sich je nach Person zwischen ein und vier Tagen pro Woche für ihre Schicht ein.
Es passiert immer mal wieder, dass der Arbeitgeber kein Projekt hat und den Minijobbern dann für die komplette Woche absagt. Lohn wird nicht gezahlt für die abgesagten Tage.
Ist das rechtlich überhaupt wirksam? Meine Überlegung ist, dass Minijobber ja auch Arbeitnehmer sind. Arbeitnehmer tragen meines Wissens nach nicht das Betriebsrisiko, sondern das trägt der Arbeitgeber.
Nehmen wir jetzt mal an, die Minijobber würden trotz Absage kommen und ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Würde dann der Arbeitgeber nicht in Annahmeverzug geraten und müsste trotzdem für die Zeit bezahlen?