Urlaubstage ?
Hallo,
ich habe eine Frage. Mal angenommen bei deinem Arbeitgeber hast du Anspruch auf 28 Urlaubstage für das Kalendejahr 2025, hast davon 20 bereits genommen und im April gekündigt, ist man nun im Minus oder hat man Anspruch auf die restlichen 8 Urlaubstage?
5 Antworten
Der Urlaub ist genehmigt und genommen worden. Eine Rückforderung wäre nicht zulässig.
Anspruch auf weiteren Urlaub bei diesem AG besteht nach der Kü nicht.
Scheidest du vor dem 1. Juli aus, hast du nur einen anteiligen Anspruch auf 1/12 des Jahresanspruchs fuer jeden vollen Monat, den das Arbeitsverhaeltnis im betreffenden Jahr bestanden hat. Angebrochene Monate fallen dabei unter den Tisch.
Dieser Anspruch bezieht sich erst einmal nur auf den gesetzlichen Mindestanspruch von 4 Wochen/Jahr (entspr. 20 Tagen bei einer 5 Tage Woche). Hinsichtlich eines eventuellen diesen uebersteigenden vertraglichen Anspruchs kommt es auf den Vertrag an. Nur wenn dort nichts anderes geregelt ist, erstreckt sich der Anspruch auch auf den vertraglichen Urlaubsteil.
Besteht das Arbeitsverhaeltnis beim Ausscheiden vor dem 1. Juli bereits laenger als 6 Monate und der Arbeitnehmer hat bereits mehr Urlaub erhalten, als ihm anteilig zusteht, darf der Arbeitgeber das fuer den zu viel gewaehrten Urlaubsteil gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurueckverlangen. Auch dies gilt erst einmal nur fuer den gesetzlichen Mindestanspruch. Hinsichtlich eines eventuellen diesen uebersteigenden vertraglichen Urlaubsteils kann vertraglich etwas anderes wirksam vereinbart werden.
Man ist im Minus, da man bei Kündigung erst nach dem 01.07. Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub hat (und das auch nur wenn man zuvor schon mindestens 6 Monate im Unternehmen beschäftigt war).
Vor dem 01.07. hat man also nur anteiligen Anspruch.
Nur wenn im Arbeitsvertrag eine entsprechende Anteilugue Regelung getroffen wurde. Gibt es die nicht und man hat vertraglich 30 Tage Urlaub, dann stehen einem bei Kündigung ab 01.07. auf die 30 Tage zu.
Hier wird eigentlich alles sehr gut erklärt:
Urlaubsanspruch bei Kündigung: Wie viel Urlaub steht Ihnen zu?
Da du bei Kündigung max 20 Tage hast und das nur wenn du in der 2. Hälfte kündigst, bekommst du natürlich keinen mehr.
Es sei denn ihr habt etwas anderes vereinbart.
Du du schon in der ersten Hälfte gekündigt hast müßte dir nur der anteilige Urlaub von 20Tagen zustehen.
Damit bist du im Minus
Aber auch nur 20Tage fürs ganze Jahr