wegen aufenthalt in der klinik nicht versetzbar?
Ich bin zur Zeit in der 10. Klasse (EF) eines Gymnasiums. Da ich leider an mehreren psychischen Krankheiten leide, musste ich nach dem ersten Halbjahr in eine Psychiatrie. Aus diesem Grund werde ich ein Zeugnis ohne Noten („nicht bewertbar“) erhalten. Nach der 10. Klasse wollte ich auf ein Berufskolleg und dort mein Abi machen. Der Stoff der 10. Klasse wird dort in der 11. wiederholt und ab der 12. bis zur 13. würde ich mein Abi machen. Da ich nun jedoch keine bewertung/keine Noten erhalte,stelle ich mir die Frage, ob ich die 10. Klasse wiederholen muss und den Stoff somit 2 mal wiederholen müsste?