Ist es rechtlich erlaubt "RTX 4090 Grafikkarte" in die Anzeige und dann in die Artikelbeschreibung irgendwo in die Ecke "nur das Karton" zu schreiben?
Darf ein Händler, egal auf welcher Verkaufsplattform, eine Anzeige erstellen mit dem Namen z.B. "RTX 4090 Grafikkarte MSI blabla" und dann in die Artikelbeschreibung mit Text füllen und irgendwo mittendrin reinschreiben "diese Anzeige enthält nur den Karton, nicht die Grafikkarte"? Ich weiß man sollte immer die Artikelbeschreibung komplett durchlesen, aber wenn man so häufig etwas kauft überliest bzw. überfliegt man das bestimmte gerne mal gerade wenn die Beschreibung aus 4000 Wörtern besteht.
Im Grunde ist es ja meine Schuld, das ich nicht achtsam genug die Artikelbeschreibung gelesen habe, aber die Anzeige ist dann ja auch bewusst irreführend vom Verkäufer, da niemand gezielt nach einem Karton suchen würde, sondern schon die Grafikkarte erwarten würde. Und wenn er das täte, würde er schon die Begriffsbezeichnung "Karton" in der Anzeige stehen haben wollen. Kann man dagegen rechtlich vorgehen oder ist es einfach nur eigenes Verschulden und man hat pech gehabt?