Muss ich die Aufwandsentschädigung bezahlen?
Hallo,
habe bei einem Verkauf eines Fahrgestells für eine Simson mit einem Verkäufer lange und erheblich gesprochen und diskutiert.
Doch weil der Aufwand nach dem Kauf für mich zu hoch ist, und er auch immer mehr und mehr angep*sst von mir war habe ich den Kauf abgebrochen.
Doch jetzt will dieser eine Aufwandsentschädigung, ich zitiere:
"Dann bekomme ich jetzt 10€ Entschädigung für den anfallenden Aufwand der durch Sie aufkam und den bereits gekauften Karton für die Artikel.
Sollten Sie dem nicht nachkommen, werde ich weitere Schritte einleiten und die entstandenen Fahrtkosten ebenfalls in Rechnung stellen.
Mit freundlichen Grüßen"
Ist das überhaupt rechtens? Oder will der nur Geld...
Grüße
Antonio
Gewerblicher Verkäufer oder von Privat?
Privat, habens aber zum Glück geklärt
1 Antwort
Doch weil der Aufwand nach dem Kauf für mich zu hoch ist, und er auch immer mehr und mehr angep*sst von mir war habe ich den Kauf abgebrochen.
Du hast einseitig den Kaufvertrag gebrochen:
https://dejure.org/gesetze/BGB/433.html
Der private Verkäufer könnte Dich auch zivilrechtlich auf Zahlung und Abnahme der Ware verklagen.
Warum, wir haben keinen Kaufvertrag unterzeichnet?!
Auch mündliche Kaufverträge sind gültig:
https://www.helpster.de/muendlicher-vertrag-ist-rechtskraeftig-so-vermeiden-sie-risiken_84529
Und auch keine solche Forderungen standen in der Beschreibung bei ihm
Warum sollte so etwas in einer Artikelbewchreibung stehen?
Ein Kaufvertrag entsteht durch zwei gleichlautende Willenserklärungen. Ich kann hier nicht erkennen, das zwei Partner handelseinig geworden sind.
Und was hälst Du von den Worten "nach dem Kauf" aus der Frage?
Kauf heisst Kauf.
Der Rest Deiner Worte erschliesst sich mir nicht. Ich lese und denke kein "mir scheint" in die Frage.
Ich war nicht dabei als der fragesteller verhandelt hat. Ich kann deswegen nur mutmassungen machen. Wie gesagt ein Kauf entsteht durch zwei gleichlautenden Willenserklärungen und mir scheint es gibt da bei den Lieferbediungen keine Einigkeit.
Das Zivilrecht ist natürlich immer ein weites Feld. Kannst ja mal spasseshalber eine Gerichtsverhandlung besuchen und da wirst du erkenenn das es da immer zwei Parteien gibt die Felsenfest glauben in Recht zu sein. Dann muss halt der Richter entscheiden. Und selbst bei Gericht gibt es nicht immer eine eindeutige Entscheidungen, so manches urteil wurde im Berufungsverfahren schon gekippt und nicht ohne Grund sind in den höheren Instanzen 5 Richter die ein Urteil fällen müssen. ob es einstimmig war, erfährt man nicht.
Ich war nicht dabei als der fragesteller verhandelt hat. Ich kann deswegen nur mutmassungen machen.
Deswegen antworte ich nur auf das, was in der Frage steht.
Wie gesagt ein Kauf entsteht durch zwei gleichlautenden Willenserklärungen
Stell Dir vor, das ist mir seit mehr als einem halben Jahnhundert bekannt.
und mir scheint es gibt da bei den Lieferbediungen keine Einigkeit.
Das kann oder auch nicht nach dem Kauf entstanden sein.
Warum, wir haben keinen Kaufvertrag unterzeichnet?! Und auch keine solche Forderungen standen in der Beschreibung bei ihm