Muss ich die Aufwandsentschädigung bezahlen?

Amtsschreck  26.01.2023, 08:38

Gewerblicher Verkäufer oder von Privat?

IOExeption 
Fragesteller
 26.01.2023, 08:58

Privat, habens aber zum Glück geklärt

1 Antwort

Doch weil der Aufwand nach dem Kauf für mich zu hoch ist, und er auch immer mehr und mehr angep*sst von mir war habe ich den Kauf abgebrochen.

Du hast einseitig den Kaufvertrag gebrochen:

https://dejure.org/gesetze/BGB/433.html

Der private Verkäufer könnte Dich auch zivilrechtlich auf Zahlung und Abnahme der Ware verklagen.


IOExeption 
Fragesteller
 24.01.2023, 20:07

Warum, wir haben keinen Kaufvertrag unterzeichnet?! Und auch keine solche Forderungen standen in der Beschreibung bei ihm

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blackhaya  25.01.2023, 01:10

Ein Kaufvertrag entsteht durch zwei gleichlautende Willenserklärungen. Ich kann hier nicht erkennen, das zwei Partner handelseinig geworden sind.

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haikoko  25.01.2023, 01:34
@blackhaya

Und was hälst Du von den Worten "nach dem Kauf" aus der Frage?

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blackhaya  25.01.2023, 01:46
@haikoko

Mir scheint die beiden Parteien sind sich über die Lieferbediungen uneins. Und keine deckungsgleiche Willenserklärungen erkennbar.

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haikoko  25.01.2023, 09:13
@blackhaya

Kauf heisst Kauf.

Der Rest Deiner Worte erschliesst sich mir nicht. Ich lese und denke kein "mir scheint" in die Frage.

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blackhaya  25.01.2023, 09:22
@haikoko

Ich war nicht dabei als der fragesteller verhandelt hat. Ich kann deswegen nur mutmassungen machen. Wie gesagt ein Kauf entsteht durch zwei gleichlautenden Willenserklärungen und mir scheint es gibt da bei den Lieferbediungen keine Einigkeit.

Das Zivilrecht ist natürlich immer ein weites Feld. Kannst ja mal spasseshalber eine Gerichtsverhandlung besuchen und da wirst du erkenenn das es da immer zwei Parteien gibt die Felsenfest glauben in Recht zu sein. Dann muss halt der Richter entscheiden. Und selbst bei Gericht gibt es nicht immer eine eindeutige Entscheidungen, so manches urteil wurde im Berufungsverfahren schon gekippt und nicht ohne Grund sind in den höheren Instanzen 5 Richter die ein Urteil fällen müssen. ob es einstimmig war, erfährt man nicht.

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haikoko  25.01.2023, 11:14
@blackhaya
Ich war nicht dabei als der fragesteller verhandelt hat. Ich kann deswegen nur mutmassungen machen.

Deswegen antworte ich nur auf das, was in der Frage steht.

Wie gesagt ein Kauf entsteht durch zwei gleichlautenden Willenserklärungen

Stell Dir vor, das ist mir seit mehr als einem halben Jahnhundert bekannt.

und mir scheint es gibt da bei den Lieferbediungen keine Einigkeit.

Das kann oder auch nicht nach dem Kauf entstanden sein.

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