Fahrtkostenerstattung und aufwandsentschädigung bei autobesichtigung ohne einigung und ohne schriftlich oder mündlichen gemachten kaufvertrag?

Folgendes...Ein Interessent wollte sich mein Auto anschauen, nach der Besichtigung und der Probefahrt wollte er den preis drücken. Ich hatte aber erwähnt das es ein Festpreis sei. Dann sagte er mir das er das Auto mitnehmen will ich sagte zu ihm das ich erst einen Kaufvertrag erstellen und das Fahrzeug abmelden möchte. Er sagte erst bei der Probefahrt zu mir daß er einen längeren weg gemacht habe und danach das er das auto mitnehmen will ich dachte er will das Auto nur besichtigener hatte es nicht erwähnt. Er bestand darauf das wir den Kaufvertrag jetzt handschriftlich machen und das, das Auto dann von ihm abgemeldet wird. Womit ich nicht einverstanden war. Nach längerem hin und her verlangte er von mir das ich ihm die Fahrtkosten erstatten soll. Ich sagte ihm das ich das nicht mache. Sichtlich angefressen verließ er dann meinen Hof. Danach schickte er mir eine Nachricht in der er mir drohte das ich von seinem Anwalt höre.

Nun mache ich mir Gedanken. Er ist ja aus eigenem Interesse zu mir gefahren um sich den wagen anzuschauen es war vorher nicht die Rede davon das er das Auto gleich mitnehmen will. Es gab keinen schriftlichen oder mündlichen Kaufvertrag geschweige denn eine Einigung. Kann er diese kostenforderung rechtlich erwirken? Ich bin Privatmann

Ich entschuldige mich schonmal für mangelhafte Interpunktion in meinem Text

Und schonmal danke für die antworten auf meine Frage.

Anwalt, Kaufvertrag, Autokauf, Autoverkauf, Privatverkauf, aufwandsentschaedigung, kostenerstattung, Vorkaufsrecht
Immobilien Reservierung - Kauf Rücktritt -

folgender sachverhalt.

wir wollten/wollen eine immobilie kaufen. wir haben durch einen makler ein objekt gezeigt bekommen das uns gefiel. er wollte das wir es reservieren. der reservierungsvertrag enthält so einen zusatz das bei erfolgreicher finanzierungszusage und dann rücktritt eine strafzahlung fällig wird.

folgendes problem...die finanzierung hat der makler übernommen da wir "dumm" waren und ihm vertraut haben. diese hat er einem großen fremd unternehmen übergeben und diese hat dann einen finanzierung bei der bank erreicht.

der haken? wir hatten 2 privat kredite der hat der bank nicht geschmeckt (was für mich nachvollziehbar war). der makler hat dann mit den verkäufern gesprochen und sie haben den immobilien preis um diese summe x erhöht. der verkäufer hätte summe x dann an makler gezahlt und dieser hätte dann bestehenden kredit abgelöst (angeblich...). es wurde bei der finanzierunganfrage und zusage in den unterlagen auch diese kredite nicht berücksichtigt...kurz person xy löst diese ab. es wurde einen familien angehörigen per post ein schreiben geschickt das er das schriftlich bestätigen sollte das er kredit ablösen würde...aber geld noch nicht frei gegeben wäre. wir haben das im gehetze und im blinden vertrauen gemacht. notartermin wurde uns einfach vorgeworfen. als wir dann von bekannten gewarnt wurden (makler sehr bekannt...) und wir das alles hinterfragten. u.a. das es für uns eine art kredit betrug darstellte. es tat sich eine kette von suspekten geschichten auf. wir wurden von makler mit drohungen auf die "strafzahlung" und konsequenzen verwiesen. da das zu weit ging haben wir nach diesen "gespräch" die notbremse gezogen.

wir sind von kauf zurückgetreten.

die frage...müssen wir zahlen? der kaufpreis hat sich ja um 5stellige zahlen künstlich erhöht. die kann man anhand der kreditanfrage und des halbfertigen notarvertrages nachweisen. die finanzierungsverträge wurden noch nicht unterschrieben..es wurde nur zugesagt.

Wohnung, Rechtsanwalt, Bank, Recht, Immobilien, Finanzierung, Hauskauf, Makler, Provision, aufwandsentschaedigung
Johanniter - Zahlungsfristen - "Gehalt/Lohn/Aufwandsentschädigung" - wann?

Hi :)

Ich habe heute und letzten Donnerstag + Freitag, freiwillig als Kinderpflegerin, in einer Krippe der Johanniter gearbeitet und bekomme demnach Aufwandsentschädigung.

Nun hat die Kinderkrippenleitung, mich einen Stundenzettel ("Gehalt"), am letzten Donnerstag unterschreiben lassen, weil dieser angeblich, jeden Tag nun (früher immer den ganzen Monat), abgegeben muss, zur Verrechnung.

Laut der Krippenleitung, bekomme ich mein Geld, am 15. Februar. Ich hatte aber leider, 2x das "Vergnügen", mein Geld erst 2!!! Monate später zu erhalten - weshalb ich eigentlich, nie wieder für die Johanniter arbeiten wollte, weil die in meinen Augen, ein "Saftla*en" sind.

Aber eine Freundin von mir, arbeitet dort und die haben momentan immensen Notstand. Nicht nur die Kinder sind krank, sondern ein großer Teil des Personals, weshalb ich mich, "überreden" ließ...

Doch am letzten Freitag, unterschrieb ich einen Stundenzettel, der nun für heute (dies ist eine Tabelle), auch hergenommen wurde. Mit folgendem Argument: "Der ist für den ganzen Februar"...

Bedeutet dies nun, dass ich das ganze "Tamtam", wieder habe? (!) Ich meine, die gearbeiteten Stunden vom letzten Donnerstag, am 15. Februar ausgezahlt bekomme und die Stunden, vom letzten Freitag, sowie heute und die eventuell nachfolgenden Tage, erst am 15. März ausgezahlt kriege???

Kennt sich viell. einer mit den Auszahlungen, der Johanniter aus???

Vielen Dank für alle Antworten!

Liebe Grüße, LoveHidalgo

Gehalt, Auszahlung, Johanniter, Lohn, aufwandsentschaedigung, Frist
Aufwandsentschädigung bei Rücktritt vom mündlichen Auto-Kaufvertrag?

Hallo an Alle,

ich mache mir Gedanken um folgende Geschichte und hoffe, dass ich viele Anregungen bekomme: Ich habe mein Auto via Internet zum Verkauf für 6300€ angeboten. Es meldete sich ein Händler, dessen Firma ich im Netz Nirgends finden kann. Er schlug mir 5500€ vor. Ich verneinte. Am nächsten Tag rief ich zurück+hatte eine Frau am Telefon, der ich sagte, daß ich den Wagen für 5700€ abgebe.Der "Händler" meldete sich am selben Tag zurück und sagte, dass er den Wagen für 5700€ nehme. Dann verlangte er nach meiner email-Adresse und schickte mir einen vorbereiteten Vertrag zu.Diesen schickte ich nicht direkt zurück.Am nächsten Vormittag meldete sich eine Privatperson und bot mir für das KFZ 6100€. Ich rief den Händler an, um ihn zu fragen, wie wir verbleiben könnten, wenn nun der 2. Kunde das KFZ für 6100€ nehme.Der Herr wurde sehr böse und wollte überhaupt nicht vom "mündlichen" Kaufvertrag" zurücktreten.Er erwarte 10% Entschädigung des ausgehandelten Verkaufpreises. Letztendlich rang er mir eine "Aufwandsentschädigung" von 200€ ab, wenn der 2. Kunde den Wagen kaufen würde. Er habe bereits Geld geholt und für den nächsten Tag Leute bestellt, die das KFZ bei mir abholen sollten. (was nicht vereinbart war) Ich fühlte mich sehr unter Druck gesetzt und habe mündlich zugesagt. Das Auto habe ich nun für 6100€ verkauft. Hat der Händler wirklich Anspruch auf die 200€? Vielen Dank

aufwandsentschaedigung, ruecktritt-kaufvertrag
Wasserschaden und Unbenutzbarkeit der Küche?

Hallo!

Durch ein verstopftes Hauptabflussrohr im Mietshaus, kam es dazu, dass sich ein Rückstau bildete und sich die Abflüsse aller über mir wohnenden Parteien in meiner Spüle sammelten. Da ich das ganze Wochende unterwegs war und erst Sonntagsabends wiederkam, lief diese natürlich über und ruinierte den Spülenschrank völlig. Des Weiteren war die Arbeitsplatte als auch die Spüle an sich vollkommen mit Seifenlauge bedeckt. Hinzu kommt der Schaden an der Wand bzw. an der Tapete. Die Küche war zu diesem Zeitpunkt drei Tage alt! Dienstags kam sofort der Sanitärnotdienst und behob den Schaden am Abflussrohr. Auch ein Entfeuchtungsgerät wurde aufgestellt, welches die Feuchtigkeit aus Estrich und Mauerwerk zog. Soweit so gut, dies geschah auch ohne Probleme mit der Hausverwaltung. Nun muss für die Malerarbeiten die Küche demontiert werden. Hier stellt sich jedoch die Versicherung quer. Wer muss hier jetzt begründen? Der beauftragte Maler oder ich? Zudem kann ich die Küche seit dem 03.05 nicht nutzen, da alles brach liegt. Wie sieht es mit einem Verpflegungsmehraufwand im Sinne von Afwendungsersatz aus? Ich kann weder kochen, kühlen(Kühlschrank steht samt Korpus im Wohnzimmer) noch spülen. Sobald die Küche demontiert wird,stehen alle Möbel und Utensilien wieder in den restlichen Räumen der Wohnung, kann ich deswegen die Miete weiter kürzen?

Mietminderung, Wasserschaden, aufwandsentschaedigung

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