Aufwandsentschaedigung – die meistgelesenen Beiträge

Wasserschaden und Unbenutzbarkeit der Küche?

Hallo!

Durch ein verstopftes Hauptabflussrohr im Mietshaus, kam es dazu, dass sich ein Rückstau bildete und sich die Abflüsse aller über mir wohnenden Parteien in meiner Spüle sammelten. Da ich das ganze Wochende unterwegs war und erst Sonntagsabends wiederkam, lief diese natürlich über und ruinierte den Spülenschrank völlig. Des Weiteren war die Arbeitsplatte als auch die Spüle an sich vollkommen mit Seifenlauge bedeckt. Hinzu kommt der Schaden an der Wand bzw. an der Tapete. Die Küche war zu diesem Zeitpunkt drei Tage alt! Dienstags kam sofort der Sanitärnotdienst und behob den Schaden am Abflussrohr. Auch ein Entfeuchtungsgerät wurde aufgestellt, welches die Feuchtigkeit aus Estrich und Mauerwerk zog. Soweit so gut, dies geschah auch ohne Probleme mit der Hausverwaltung. Nun muss für die Malerarbeiten die Küche demontiert werden. Hier stellt sich jedoch die Versicherung quer. Wer muss hier jetzt begründen? Der beauftragte Maler oder ich? Zudem kann ich die Küche seit dem 03.05 nicht nutzen, da alles brach liegt. Wie sieht es mit einem Verpflegungsmehraufwand im Sinne von Afwendungsersatz aus? Ich kann weder kochen, kühlen(Kühlschrank steht samt Korpus im Wohnzimmer) noch spülen. Sobald die Küche demontiert wird,stehen alle Möbel und Utensilien wieder in den restlichen Räumen der Wohnung, kann ich deswegen die Miete weiter kürzen?

Mietminderung, Wasserschaden, aufwandsentschaedigung

Aufwandsentschädigung bei Rücktritt vom mündlichen Auto-Kaufvertrag?

Hallo an Alle,

ich mache mir Gedanken um folgende Geschichte und hoffe, dass ich viele Anregungen bekomme: Ich habe mein Auto via Internet zum Verkauf für 6300€ angeboten. Es meldete sich ein Händler, dessen Firma ich im Netz Nirgends finden kann. Er schlug mir 5500€ vor. Ich verneinte. Am nächsten Tag rief ich zurück+hatte eine Frau am Telefon, der ich sagte, daß ich den Wagen für 5700€ abgebe.Der "Händler" meldete sich am selben Tag zurück und sagte, dass er den Wagen für 5700€ nehme. Dann verlangte er nach meiner email-Adresse und schickte mir einen vorbereiteten Vertrag zu.Diesen schickte ich nicht direkt zurück.Am nächsten Vormittag meldete sich eine Privatperson und bot mir für das KFZ 6100€. Ich rief den Händler an, um ihn zu fragen, wie wir verbleiben könnten, wenn nun der 2. Kunde das KFZ für 6100€ nehme.Der Herr wurde sehr böse und wollte überhaupt nicht vom "mündlichen" Kaufvertrag" zurücktreten.Er erwarte 10% Entschädigung des ausgehandelten Verkaufpreises. Letztendlich rang er mir eine "Aufwandsentschädigung" von 200€ ab, wenn der 2. Kunde den Wagen kaufen würde. Er habe bereits Geld geholt und für den nächsten Tag Leute bestellt, die das KFZ bei mir abholen sollten. (was nicht vereinbart war) Ich fühlte mich sehr unter Druck gesetzt und habe mündlich zugesagt. Das Auto habe ich nun für 6100€ verkauft. Hat der Händler wirklich Anspruch auf die 200€? Vielen Dank

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