Ist es rechtlich erlaubt "RTX 4090 Grafikkarte" in die Anzeige und dann in die Artikelbeschreibung irgendwo in die Ecke "nur das Karton" zu schreiben?
Darf ein Händler, egal auf welcher Verkaufsplattform, eine Anzeige erstellen mit dem Namen z.B. "RTX 4090 Grafikkarte MSI blabla" und dann in die Artikelbeschreibung mit Text füllen und irgendwo mittendrin reinschreiben "diese Anzeige enthält nur den Karton, nicht die Grafikkarte"? Ich weiß man sollte immer die Artikelbeschreibung komplett durchlesen, aber wenn man so häufig etwas kauft überliest bzw. überfliegt man das bestimmte gerne mal gerade wenn die Beschreibung aus 4000 Wörtern besteht.
Im Grunde ist es ja meine Schuld, das ich nicht achtsam genug die Artikelbeschreibung gelesen habe, aber die Anzeige ist dann ja auch bewusst irreführend vom Verkäufer, da niemand gezielt nach einem Karton suchen würde, sondern schon die Grafikkarte erwarten würde. Und wenn er das täte, würde er schon die Begriffsbezeichnung "Karton" in der Anzeige stehen haben wollen. Kann man dagegen rechtlich vorgehen oder ist es einfach nur eigenes Verschulden und man hat pech gehabt?
7 Antworten
Solch ein Angebot zu erstellen, ist eine rechtliche Grauzone.
Mit dem Verkauf dann klarkommen, sehen Richter anders:
https://www.123recht.de/100h-Sozialarbeit-fuer-Leeren-Karton-__f59673.html
Und das ist nicht das einzige Pappenurteil. Du kannst ja selber auf die Suche gehen. Das ist dann eine sinnvolle Tätigkeit.
Ist es rechtlich erlaubt "RTX 4090 Grafikkarte" in die Anzeige und dann in die Artikelbeschreibung irgendwo in die Ecke "nur das Karton" zu schreiben?
Nein.
Genau so wenig wie es erlaubt ist, den exakten Artikelpreis oder irgendwelche Nebenpositionen im Kleingedruckten zu verstecken.
Alle relevanten Vertragsbestandteile müssen unübersehbar auf den ersten Blick wahrnehmbar sein, dazu gehört eine präzise Waren- und Preisauszeichnung.
Leider ist das tatsächlich erlaubt
Ich würde trotzdem vor Gericht gehen in Zweifel hinfahren und den Händler die Leviten lesen
Das hängt immer vom Einzelfall ab und lässt sich pauschal nicht beantworten.
Schau mal hier:
Ist es rechtlich erlaubt "RTX 4090 Grafikkarte" in die Anzeige und dann in die Artikelbeschreibung irgendwo in die Ecke "nur das Karton" zu schreiben?
Arglistige Täuschung ist nicht erlaubt.
In welcher Kategorie ist es eingestellt?
Ergänzung punkto richtige Kategorie: ebay hat tatsächlich für Kartons ...eine eigene Kategorie. Deswegen wurde bei mir ein Angebot mal gesperrt, obwohl es in der Überschrift klar war. Aber kein Problem, habe das Angebot dann geändert (im Sinne von in richtige Kategorie eingestellt) und ja den Karton tatsächlich verkauft. Ja es gibt auch Interessenten für Kartons.
Arglistische Täuschung ist nur dann gegeben, wenn die Artikelbeschreibung falsch ist oder der Artikel ist der falschen Kategorie einsortiert ist.
Ein PS5 Karton, der als solcher beschrieben ist, aber in der Kategorie „Konsole“ eingestuft ist, kann als Täuschung angesehen werden (unter weiteren Voraussetzungen).
Der gleiche Artikel unter der Kategorie „Konsolenzubehör“ wäre wohl keine Täuschung mehr.
So pauschal ist das nicht. Es kommt immer auf die Details an.
Die Grenze zwischen absichtliche und nachweisbare Kundentäuschung und Käufer ist zu blöde im was zu checken, sind fließend.
nirgendswo hat mich nur interessiert, dann braucht man sich künftig ja weniger Sorgen machen beim Einkaufen