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Was bedeutet Haftempfindlichkeit und wie kann man diesen groben Unfug aus der Strafgesetzordnung entfernen?

Moinsen,

im letzten Jahr ging es durch die Presse, dass ein Richter die Haftstrafe gegen einen Algerien deutlich nach unten korrigiert hat, da dieser an Haftempfindlichkeit leide.

Was ist das für ein menschenverachtender Unfug und wie man diesen wieder schnellstmöglich aus dem Strafgesetz entfernen?

Ein Mann wird verurteilt, Staatsanwalt fordert 10 Jahre, Richter verhängt 5 Jahre - man ist sich einig und das Urteil ist rechtsgültig.

Jetzt kommt ein Berufungsgericht um die Ecke. Der Verurteilte ist Algerier und daher per se schon "haftempfindlich", eine 5 jährige Haftstrafe sei dem Verurteilten, der über kaum Deutschkenntnisse verfügt, nicht zuzumuten. Also nur noch 2 Jahre auf Bewährung.

Wie kann das denn sein? Er wurde doch rechtskräftig verurteilt???????? Damit ist das vorangegangene Urteil doch sofort Makulatur oder etwa nicht? Der Verurteile hat einen Mann mit einem Messer lebensgefährlich verletzt aber für eine Gefängnisstrafe ist er haftempfindlich?? Das kann man weder mit gutem Willen, anthroposophischem Gesinnungsansatz, Humanität und mit nichts auf der Welt erklären.

HAFTEMPFINDLICHKEIT - so etwas dürfte es meiner Meinung nach nicht geben. Klingt für mich nach Unrechtsjustiz. Nach Beweislage überführt, rechtskräftig verurteilt und dann wieder doch nicht??!!??

Das hätte ich gerne einmal erklärt.

Politik, Recht, Gericht, Gerechtigkeit, Gesellschaft, Jura, Justiz, Kriminalität, Strafgesetzbuch, Philosophie und Gesellschaft

Beleidigung ohne Zeugen, Anzeige zwecklos?

Ich ärgere mich gerade über eben eine gerade erlebte Situation: Ich habe einen Hund in einem Auto gesehen, der gebellt hat und wild hin und her gesprungen ist. Da ich mir Sorgen gemacht habe, habe ich gewartet, habe aber schon überlegt, die Polizei zu rufen, da ich den Eindruck hatte, dem Hund ginge es nicht gut. Ich habe dann noch einige Minuten, könnten 20 Minuten gewesen sein (weiß ich nicht genau), gewartet und eine Frau, die vorbei kam, gefragt, ob das ihr Hund sei. Ich habe ihr geschildert, dass ich mir eben Sorgen um den Hund gemacht hätte, was sie abgetan hat. Da die besagte Frau ziemlich dickköpfig war, ist mir herausgerutscht, dass ich ja auch andernfalls die Polizei hätte rufen können, weil ich mich eben gesorgt habe.

Dass ich mir lediglich Sorgen um den Hund gemacht habe, hat sie, glaube ich gar nicht verstanden oder verstehen wollen; ärgerlich, lässt sich aber nicht ändern.

Jedenfalls war sie regelrecht entnervt, dass ich sie angesprochen habe und sie hat mich in Folge der ganzen Aktion als "Idioten" beschimpft.

Sicherlich kann und sollte man so etwas "einfach" überhören, aber da man auch nicht beleidigend reagieren muss, fand ich das doch ziemlich unangebracht.

Da wo ich herkomme, hätte man sich noch für die Wachsamkeit der Mitmenschen bedankt und wäre keinesfalls beleidigend geworden.

Meine Frage wäre daher jetzt, ob eine Anzeige überhaupt sinnig wäre oder gleich fallen gelassen wird? Es stände dann sicher Aussage gegen Aussage. Und Zeugen gibt es halt nicht.

Ich bin gerade sehr zerbrechlich, daher bitte jetzt keine "Stell dich mal nicht so an"-Kommentare o.ä,

Recht, Beleidigung, Justiz, Liebe und Beziehung

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