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Ist das Trump gegenüber fair?

Niederlage für US-Präsident Donald Trump: Ein Berufungsgericht bestätigt ein Urteil vom Januar 2024. Damit bekommt Autorin E. Jean Carroll auch in zweiter Instanz recht.

Ein New Yorker Gericht hat eine Millionenstrafe gegen US-Präsident Donald Trump wegen Verleumdung einer Autorin bestätigt. Trump muss 83,3 Millionen Dollar (knapp 71 Millionen Euro) an die Kolumnistin E. Jean Carroll zahlen, wie das US-Berufungsgericht für den zweiten Bezirk am Montag urteilte.

Ein Geschworenengericht hatte Trump im Januar 2024 in einem Zivilverfahren zu dem vergleichsweise hohen Schadenersatz verurteilt, weil er Carroll nach Missbrauchsvorwürfen jahrelang verunglimpft hatte. Die heute 81-jährige Carroll hatte den zwei Jahre jüngeren Trump beschuldigt, sie im Jahr 1996 sexuell missbraucht zu haben. Der Rechtspopulist beschimpfte Carroll daraufhin immer wieder öffentlich und warf ihr Lüge vor.

83 Millionen Strafe wegen Verleumdung?! Also ich glaube das die Höhe der Strafe mit der Person Trump zusammen hängt. Man will ein Zeichen setzen. Trump wurde gewählt vom Volk und der Versuch mit solchen lächerlich absurd hohen Strafen ihn zu zerstören wird nicht funktionieren. Absolute Unverschämtheit. Ich vermisse Fairness. Wie seht ihr das?

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Rechtanwaltsvergütung unter Mittelwert?

In einem sozialgerichtlichen Verfahren wurde im Kostenfestsetzungsantrag eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 VV RVG angesetzt, obwohl es sich um eine sozialrechtliche Angelegenheit handelt, in der eigentlich Nr. 2302 VV RVG einschlägig wäre. Die Geschäftsgebühr wurde mit 240 €, die Verfahrensgebühr mit 250 € berechnet. Beide Beträge liegen damit nicht nur deutlich unter der Mittelgebühr (414 € bzw. 360 €), sondern sogar unterhalb des Schwellenwertes. Auf die Verfahrensgebühr wurde zudem eine Anrechnung von 120 € vorgenommen (½ der Geschäftsgebühr), was der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG entspricht.

Nun stellt sich die Frage:

Muss das Gericht diese Berechnung wegen der falschen Vorschrift und der Unterschreitung des Schwellenwertes beanstanden, oder ist es zulässig, wenn der Anwalt freiwillig weniger abrechnet – sodass die Behörde im Rahmen ihrer Stellungnahme keine Einwendungen erheben müsste, obwohl die Abrechnung streng genommen nicht korrekt ist.

meine Ausbilderin meinte nur wenn die Nr. falsch sind muss ich das definitiv in der Stellungnahme anzeigen also hier sagen das 2400 nicht ist, sondern 2302

aber wegen den wenigeren Beträgen als Mittelwert kein Plan. Weil warum sollte der Anwalt weniger abrechnen als nötig bei einem normalen Fall - hat er ja dann Pech

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