Sind die Gruppennamen „Gutefragegruppenzulassungsamt“ und „Gutefrage-Bundestag“ rechtlich erlaubt?

1 Antwort

Normalerweise kein Problem, da im Namen klar das Gutefrage.net erkennbar ist.

Ansonsten könntest du mit Leetspeak was machen. Beispielsweise "Bundest4g" und "...zulassungs4mt".