Rückzahlung Unterhalt bei Bürgergeld?
Hallo zusammen,
mein Mann und ich haben uns getrennt und er müsste nun Unterhalt für unser Kind (11 Monate) zahlen. Ich befinde mich in Elternzeit und mein Elterngeld läuft nun aus. Ich habe noch keinen Betreuungsplatz für unseren Sohn, der ohnehin meines Erachtens noch zu klein ist und habe dann Bürgergeld beantragt. Ich habe es auch bewilligt bekommen. Mein Mann hat nach Auszug ebenfalls Bürgergeld beantragt, da er seine Firma dicht gemacht hat (die ohnehin nur mehr Kosten verbraucht statt eingebracht hat). Das Jobcenter teilte mit, dass ich beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss anfordern soll für unseren Sohn, wenn mein Mann nicht zahlungsfähig ist.
Jetzt meine Frage, vielleicht kennt es ja jemand:
Wenn er Bürgergeld bezieht, ist er natürlich nicht zahlungsfähig. Irgendwann in Zukunft läuft es vielleicht wieder gut bei ihm, dann muss er den Vorschuss ja zurückzahlen. Weiß jemand, wie lange das Jugendamt das Geld zurückverlangen kann? Ich frage, weil ich echt viel Geld in die Firma meines Mannes gesteckt hatte und er mir das Geld noch schuldet. Ich habe irgendwie Angst, dass wenn er wieder Einnahmen hat, das Jugendamt dann von „meinem“ Geld bezahlt und ich nichts mehr sehe, weil er dann der Meinung sein könnte, er habe es mir bzw. dem Jugendamt als Unterhalt gezahlt. Meine weitere Angst, wenn er gar nicht zahlungsfähig sein sollte und ich demnächst dann wieder arbeiten gehe, kann das Jugendamt den Vorschuss von mir zurück verlangen?
Lieber lebe ich von wenig statt mich zu verschulden wegen Unterhalt. Wir kommen sicher auch mit weniger im Monat aus, andere schaffen das auch.
Hat hier jemand Erfahrung und könnte sie mit mir teilen?
danke!