Jugendamt – die besten Beiträge

Jugendamt rät mir den Umgang zu gewähren obwohl mehrere schwerwiegende Fälle passiert sind?

Ich bin alleinerziehender Vater eines schwer behinderten Kindes. Ich bin in diese Situation gekommen, weil die Kindsmutter vor einigen Jahren stark alkoholisiert alleine mit dem Kind gewesen ist. Dokumentiert ist jenes Ereignis, weil sie mich angerufen hat, das Kind zu holen und sich vor Ort dann geweigert hat. Das Kind hat geblutet und ich habe auch aufgrund dessen, dass sie handgreiflich wurde, die Polizei gerufen, gegen jene sie sich dann in einer Rangelei befand.

Von heute rückblickend betrachtet gibt es mehrere, verschiedene Stellen, die eine nicht vorhandene Bereitschaft gegenüber dem Kind protokollieren können. Unter anderem die Schule, die Fachklinik, an denen wir angebunden sind und spezielle, davon unabhängige Therapeuten.

Ich persönlich habe die Umgänge soweit unterstützt, dass ich das Kind rübergefahren und abgeholt habe. Da ich auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht habe, habe ich selbstständig entschieden, wenn ich die Umgänge für nicht gut empfunden habe. Rückblickend konnte ich natürlich nie schwarz auf weiß nachweisen, dass die Mutter immer noch Alkoholprobleme hat oder überfordert mit dem Kind ist. Seit einigen Woche „nerve“ ich das Jugendamt jedoch und teile ihnen mit, wenn ich das Kind kurzfristig früher abhole oder den Umgang unterbreche.

Mittlerweile läuft eine Räumungsklage gegenüber der Mutter (ich wurde schriftlich informiert, weil man fälschlicherweise davon ausging, dass ich noch Mitmieter bin) und sie hat mir letzte Woche berichtet, dass ihr und das Konto des Kindes gesperrt worden sind. Dass sie letzteres besitzt und vermutlich veruntreut, war mir nicht bewusst, weil ich bis zu dieser Aussage nicht mehr auf den Schirm hatte, dass wir in den ersten Monaten des Kindes ein Konto auf seinen Namen gemacht haben. Dieses Probleme gehe ich gerade an, aber ich habe leider absolut keine Kontoinformationen bis darauf, welche Bank das Konto hat.

Letzte Woche habe ich das Kind einen Tag nach dem geplanten Umgang wieder abgeholt, weil die Mutter nicht in der Lage war, sich um das frisch operierte Kind zu kümmern. Zunächst wollte sich weigern, aber nachdem ich mit der Polizei gedroht habe, hat sie nachgegeben. Das Kind antwortet zudem auch seit Monaten darauf, nicht zu Mama zu wollen.

Ich weiß, dass der Umgang nicht nur Recht, sondern auch Pflicht ist. Noch ziehe ich mich dem Kind zuliebe nicht zu 100% aus dem Umgang heraus, was durch das nicht Hinbringen langfristig dazuführt, dass der Umgang wegfallen wird, weil die Mutter aus eigener Aussage heraus es nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln schaffen würde.

Aber was genau muss passieren, dass das Jugendamt quasi den Umgang ebenfalls nicht mehr empfiehlt, also in dieser Form.

Das Kind spricht nicht und kann nicht sagen, wenn es misshandelt wird. Keiner weiß, wie die Wohnungsumstände noch sind und wie labil die Mutter mittlerweile wirklich ist.

Das letzte Telefonat mit dem Jugendamt vertröstete mich damit, dass sobald sie die Wohnung endgültig verliert, das Umgangsrecht vorerst auch mal erlischt. Und dass ich ja nicht verpflichtet bin, ihn hinzubringen. Aber mir geht es um mehr. Das Sorgerecht z.B.

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Häusliche Gewalt, Jugendamt?

Hallo Zusammen, ich habe Gewalt erlebt von meinem und habe dadurch Polizei verständigt. Als die Polizei kamm, hab ich keine Anzeige gemacht aber die Polizei hat alles notiert und hat es zur Anzeige gebracht ohne Strafantrag. Ich habe auch die Einladung bei der Polizei abgelehnt, da ich mit einem Mann verheiratet bin und ich habe das Recht dazu hies es. Nur hat sich dann Jugendamt gemeldet. Anscheinend hat sich die Polizei bei denen gemeldet, dass ich ein Kind zu Hause habe. Ich weiß nicht warum aber ich bin denen nicht dankbar, denn ich wollte nie irgendwas mit Jugendamt zu tun haben. Ich hab mich immer gut um meinem Kind gekümmert, nur weil ich Polizei verständige da ich auch verletzt bin und einen Kontaktverbot wollte was die Polizei auch erstellt hat für 10 Tage dachte ich es ist damit geklärt die haben mir nicht gesagt dass die Jugendamt informieren weshalb überhaupt mir weiteren Stress antun als ich schon habe oder wie, dafür ist also die Polizei mann braucht deren hilfe und die tuhen einen noch einen Stress hinfügen unglaublich. Aufjedenfall hat sich das Jugendamt bei mir gemeldet und meinten dass die vor meiner Wohnung stehen, da ich nicht zuhause war habe ich denen gesagt dass ich  gleich da bin, da ich beim Arzt war. Als ich angekommen bin, sind wir ich, meine Tochter und 2 MA vom Jugendamt in meiner Wohnung und ich habe denen alles erklärt, was passiert ist. Nun möchte ich jetzt wissen, was jetzt auf mich zukommt. Mein Kind hat mit der ganzen Sache nichts zutun aber ich möchte auch nicht mit Jugendamt was zutun haben? Ich weiß bis jetzt nicht warum die Polizei Jugendamt verständigt denn ich habe dieses Gewalt erlebt was hat dass Kind damit zutun? Bitte um Rat denn ich bin sehr verzweifelt.

Viele Grüße

Ndaw

Recht, Gewalt, Jugendamt

Darf ich diese Schweigepflichtsentbindung verweigern?

Es geht darum das das JA sich mit der Tagesklinik austauschen will, weil ich meine Kinder Ende Februar FREIWILLIG in Obhut gegeben habe durch Existenzielle Bedrohung (ich hatte vorher kein eigenes Einkommen und hatte Angst die Wohnung zu verlieren und die kinder nicht versorgen zu können nachdem mein Ex Partner von heute auf morgen uns mitten im Umzug verlassen hat und ich noch in Elternzeit war, er hat mich Jahre lang geschlagen, ich litt dann eine Zeit unter Depressionen und musste AD nehmen die ich mittlerweile (seit 2,5 Monaten) nicht mehr nehmen muss da ich stabil genug bin) und seit April kämpfe ich darum meine Kinder wieder in meinen Haushalt aufnehmen zu dürfen.
Das JA hat aber Angst das ich wieder in so eine Krise (was im Grunde aber ausgeschlossen ist da der KV sich nicht alle paar Monate von mir trennt und ich schon seit über einem halben Jahr getrennt bin von ihm und meine Verhältnisse jetzt absolut geregelt sind) reinrutsche und die Kinder dann wieder abgeben würde nach paar Tagen.
In der Tagesklinik ist aber nichts was relevant ist für das Kindeswohl gemacht wurden sondern rein die Gewalt an mir und andere Probleme aus meiner Kindheit aufgearbeitet wurden.
Die wollen das ich eine Schweigepflichtsentbindung unterschreibe aber ich empfinde es als nichts relevantes da das was rein freiwilliges war und auch keine Diagnosen etc gemacht wurden. (Waren nur 4 Wochen)

bin ich jetzt dazu verpflichtet, weil das Jugendamt sowieso mit mir schon Mitte Juli jetzt den Einzug in eine Mutter Kind Einrichtung geplant bzw ausgemacht hat und eine Familienpsychologin schon mit drin hängt und die dort ja sehen dann das ich keine emotionale Kindeswohl Gefährdung darstelle.
habe mich um meine Söhne jahrelang selbst gekümmert trotz gewalttätigem Kindsvater.

Kann das Jugendamt deshalb mir die Mutter Kind Einrichtung verweigern obwohl schon alles feststeht?

(PS: Ich wurde nicht darüber belehrt was für Konsequenzen das hat… deshalb frage ich hier auch)

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Kinder, Mutter, Umgangsrecht, Sorgerecht, Familienrecht, Trennung, Eltern, Psychologie, Jugendamt

Trennung mit gemeinsamen Kind?

Hallo zusammen,

ich bin mir sicher, dass diese Frage bereits 1000 fach gestellt wurde, eine passende habe ich jedoch nicht gefunden.

Die Kurzfassung: Meine jetzige Partnerin und ich erwarten ein Kind zusammen - ungeplant aber nicht ungewollt. Sie ist bereits im 7. Monat und es könnte nicht schlechter zwischen uns laufen - wir verstehen uns wirklich GAR nicht mehr. Zwei Tage Harmonie und dann eine Woche Streit, es hört nicht auf und wird immer schlimmer. Ich habe bereits versucht, eine vernünftige Lösung mit ihr zu finden, ja sogar irgendwann die Trennung vorgeschlagen, sie weigert sich und droht mir damit, alles zu tun, damit ich das Kind nicht kennenlernen werde oder es so wenig wie möglich zu Gesicht bekomme. Das tut nicht nur unglaublich weh sondern macht mir auch Angst, weil sie als Mutter ja tendenziell schonmal die Oberhand hat.

Ich möchte dem Weg zum Jugendamt um alle Fälle vermeiden weil ich selber so aufgewachsen bin und das früher oder später definitiv dem Kind schaden würde. Auf der anderen Seite möchte ich mich auch nicht von ihr erpressen lassen und bereite mich schon auf das Schlimmste vor - das Sorgerecht möchte sie mir natürlich auch nicht geben, auch wenn alles "gut" zwischen uns beiden ist.

Deswegen die Frage: Wie würde es im Trennungsfall ablaufen? Am Anfang ist das Kind ja in gewissermaßen auf sie und die Muttermilch angewiesen. Wie oft würde ich das Kind zu Gesicht bekommen und wie lange? Ich habe einfach Angst, keine Bindung zu meinem Kind aufbauen zu können, wie es auch bei meinem Vater der Fall war.

Und bitte nicht denken, dass sie eine schlechte Person ist - wir machen uns das Leben nur beide unnötig schwer.

LG, Simon

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