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Prüfung Inkassokosten Creditreform München wegen Zweifel an Rechtmäßigkeit?

Wegen HF 60,- € soll ich nun insgesamt 168,54 € zahlen.

Ich kann nicht glauben, dass der Inkassodienstleister Creditrefor im Auftrag der MVG in dieser Angelegenheit seriös handelt!

(1.) Sachverhalt: Es trifft zu, ohne gültigen Fahrausweis gegen Juni 2020 in öffentli. Verkehrsm. angetroffen worden zu sein.

Es trifft zu von der MVG zunächst auch schriftlich zur Zahlung aufgeford. worden zu sein. Worauf ich lange nicht reagieren konnte. (Es war in einer kritischen Phase der Pandemie und Lockdowns, war leider nahezu mittellos da das Tafelangebot drastisch eingebrochen war u. ich als Rentner aber Lebensmittel für 2 Personen beschaffen muss und mich somit von einem Härtefall betroffen sehe).

(2.) Jetzt zur Forderungszusammensetzung: Im weitern, einf. Verlauf gingen 2 Schreiben des IKD Creditreform ein.

(Darauf begr. hinweis. möchte, dass im Feld Sachbearbeiter "Team MVG" zu erkennen gegeben wird. Handelt es sich dann nicht um Konzerninkasso und rechtlich ansinnslosen Geschäftsgeb.? -Dies der Grund-).

Eines besagter Schreib. aus 08.2020, das nächste 09.2020

60,- € Beförd.entgelt aus 06.2020

0,36 € Zins

3,- Mahnk. 06.2020

8,- € Pausch. Post- Telek. Nr. 7002 VV RVG gem. Parag. 280, 286 BGB aus 08.2020

40,- € Geschäftsg. Nr. 2300 VV RVG gem. Parag. 280, 286 BGB aus 08.2020

5,- € Auskunftsk.

Ich halte die Geschäftsgeb. für ungerechtfertig, kann den Rechenweg nicht nachvollziehen. Kann dies bitte jemand einmal rechnerisch formulieren? Bitte keine Tabellenverweise.

(3.) Weitere Kosten: 02.2021 bat ich um Teilzahlung. Mit Antwort aus 02. 2021 wurde seitens Creditreform das Einverständ. gegeben, woraufhin ich seit 03.2021 30,- € Teilz. leiste.

Für die Ratenzahlungsvereinb. werden weitere Kosten verlangt:

49,- € Einigungsgeb.Nr. 1000 (im gerichtlichen 1003) plus weitere

9,80 € Pausch. Post- Telek.

Im Sinne des Paragraphen 31b RVG sind die 49,- € Einigunggebühr doch eigentlich unerlaubt, wei laut Exegese max. 20 Proz. gestattet sind und in Verbindung mit der Schadensminderungspflicht des Gläubigers weiterhin rechtshemmende Gründe meinerseits gegen diesen Anspruch gesehen werden.

Wie oft ist die Pausch. für Post- Telek. im Anspruch des Gläubig./ Bevollm. begründet?

Da in Anbetracht der Forderungsaufst. sowohl 08.2020 8,- € und nun 02.2021 ein weiters Mal 9,80 € gefordert sind

Ich bin kein Ass. jur. ,verstehe die hier abstrakte Rechtsprech. nicht, die ja irgendwie einmal max. 20,- € dem Gläubiger zuerkennt, an andere Stelle 20 Prozent plus jedes Mal je nach Falllage plus Zinsen plus plus plus die Perspektive damit kleine Leute nie aus Schulden herauskommen, das Inkassogeschäft auf der Seite der Milliardengeschäftsmacherei verbleibt, jeder Appell der Verbraucherschutzstellen wie Inkassowatch an diese Branche und den Gesetzgeber in der Zeit von Corona fair zu bleiben ein unerhörter Aufruf bleibt.

Vielen Dank für hilfreiche konstruktive Resonanz!

Prüfung, Recht, Inkasso, Schwarzfahren, inkassokosten, Wirtschaft und Finanzen

Habe ich eine E-Mail von einem Betrüger Inkasso Unternehmen erhalten?

Moin an alle!

Kurze Frage: ich habe soeben folgende Email von einem angeblichem Inkasso Unternehmen erhalten: (Persönliche Daten habe ich mit ---- zensiert)

Sehr geehrter Herr ---, wir zeigen Ihnen der Ordnung halber nochmals an, dass wir die Firma Eurobill Tech. Ltd,9 Karpenisiou, Strovolos, CY-2021 Nicosia vertreten. 

Unsere Mandantschaft und auch wir haben Sie bereits schon einmal angeschrieben und Sieaufgefordert den offenen Betrag zu bezahlen. Insgesamt sind von Ihnen nunmehr 108,79 EURzu bezahlen. Wir fordern Sie auf, diesen Betrag bis spätestens 09.07.2021 (eingehend auf unserem Konto)

 unter Angabe des Aktenzeichens AZ: ---- (bitte stets angeben) auf unser Konto zu überweisen. Wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Mandantschaft uns beauftragt hat, nötigenfalls auchgerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.Auf die damit verbundenen weiteren Kosten und Unannehmlichkeiten weisen wir ausdrücklich hin!Sollten Sie den geforderten Betrag erst nach Fristablauf oder nur in angemessenen Raten be-zahlen können, bitten wir uns dies entweder per E-Mail oder mittels anhängendem Formblattschriftlich, gerne auch per Fax, mitzuteilen. Beachten Sie dabei bitte, dass wir eine Stundung der Forderung grundsätzlich nur um maximaleinen Monat akzeptieren können! Hier noch einmal zusammengefasst alle für die Bezahlung Daten:

(Ende)

Ich habe ja vor etwa 2 Monaten ein Abo bei einer Seite gestartet habe, welches ich aber sofort wieder gekündigt habe. Dieser Betrag wurde auch von der Firma von meinem Konto abgebucht, und ich habe auch eine Email bekommen, in der bestätigt wurde, dass ich mein Abo gekündigt habe. Somit war das Thema da auch durch.

Was mich auch sehr wundert, ist dass es in der Email von dem "Inkasso" keine weiteren Angaben gibt zu der Zahlung usw., und dass diese Email allgemein sehr unseriös rüberkommt (ohne Kopf- und Fußzeile, kein Logo oder Bild) Und dieser angebliche "offene Betrag" wurde auch nicht, wie in der Email beschrieben, schonmal per Email bei mir angefordert.

Muss man sich hier Sorgen machen?

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