Ich bin Selbständig und wegen Corona zuletzt auf Hilfe durch Grundsicherung angewiesen gewesen. Mein Bewilligungszeitraum lief im letzten Sommer. Eine korrekte und steuerberaterisch bestätigte EKS liegt dem Jobcenter vor.
Ich war dann mehrere Monate nicht mehr auf Hilfen angewiesen, bis die Omikronwelle einschlug. Ich habe in den Monaten dazwischen zwar Geld verdient aber gerade um meine Kosten zu decken und besitze kein erhebliches Vermögen.
Nun hat mich das Jobcenter (Anmerkung, ziemlich unfreundlich) nach Einnahmen gefragt, die sich auf die Zeit zwischen den Bezügen beziehen.
A) frage ich mich wie das Jobcenter darüber Kenntnis erhalten hat da die Kontoauszüge nicht von mir stammen und ich keine Erlaubnis zur Einsicht meiner Konten AUSSERHALB des Bezuges gegeben habe.
B) Darf das JC das überhaupt abfragen, wenn es doch nicht im Bewilligungszeitraums liegt.
Ich vermute hier Unrecht, daher bitte um Info von Wissenden!