ALG2 abgelehnt oder angenommen?

5 Antworten

steht im letzten Satz: wenn du für dein Verhaltebn einen wichtigen Grund hattest,

...dann solltest du Einspruch einlegen gegen just diesen Bescheid.

Du bekommst nichts, und es steht auch da warum. Mit einem Einspruch kannst du VERSUCHEN, dass dir nachträglich noch gezahlt wird. Dauert halt dann wieder auch bis geprüft worden ist.

Dem Schreiben nach wurde ALG 2 von 11/21 bis 04/22 bewilligt, und nun wirft man Dir eine Pflichtverletzung bzw. grob fahrlässiges Verhalten vor, welche eine Sanktion bzw. die Rückforderung von Leistungen nach sich ziehen kann.

Dazu sollst Du Dich äußern. Deswegen beginnt die Betreffzeile mit dem Wort "Anhörung".

22.11.2021: Dein Antrag

18.1.2022: Geld wurde vom 1. 11.2021 bis 30.4.2022 wegen Hilfebedürftigkeit bewilligt.

Jetzt wurde sozialwidriges Verhalten bekannt. Die Hilfebedürftigkeit würde demnach grob fahrlässig bzw. vorsätzlich ohne wichtigen Grund selbst herbeigeführt worden sein.

Was das war, steht hier nicht.

Sofort erhältst Du deswegen kein Geld mehr (Sperre) und musst, wenn Du keinen wichtigen Grund dafür angeben kannst, bereits erhaltenes Geld zurückzahlen.

Das ist eine Anhörung dazu. Ruf dort an und frag, was da vorliegt.
Du musst Dich etwa aktiv an der Arbeitssuche beteiligen und Termine dazu oder auch Fortbildungen wahrnehmen.

Offensichtlich hast du beim AlG 1 eine Sperrzeit erhalten. Du wirst jetzt zwar Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen, musst den aber für diese Sperrzeit zurück zahlen.

Eine evtl. Nachzahlung wird auf evtl. bereits erhaltene Vorschüsse verrechnet.

PierTa01 
Fragesteller
 23.02.2022, 14:23

Ich habe nie eine Sperrzeit bei ALG1 bekommen?

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DerHans  23.02.2022, 14:28
@PierTa01

Dann hast du deine "Bedürftigkeit" selbst vorsätzlich oder fahrlässig herbei geführt. Das bedeutet bei AlG 2 dass du sanktioniert werden kannst. Wenn du jetzt bei deinen Eltern lebst, warst du ja gar nicht "bedürftig" in dem Sinne.

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Wenn du Leistungen erhalten hast, dann musst du diese zurückzahlen.