ALG2 abgelehnt oder angenommen?
Hallo, ich verstehe den Brief jetzt nicht so richtig. Bedeutet das, dass ich nun ALG2 bekomme nachträglich für November bis 30. April oder das ich nichts bekomme?
5 Antworten
steht im letzten Satz: wenn du für dein Verhaltebn einen wichtigen Grund hattest,
...dann solltest du Einspruch einlegen gegen just diesen Bescheid.
Du bekommst nichts, und es steht auch da warum. Mit einem Einspruch kannst du VERSUCHEN, dass dir nachträglich noch gezahlt wird. Dauert halt dann wieder auch bis geprüft worden ist.
Dem Schreiben nach wurde ALG 2 von 11/21 bis 04/22 bewilligt, und nun wirft man Dir eine Pflichtverletzung bzw. grob fahrlässiges Verhalten vor, welche eine Sanktion bzw. die Rückforderung von Leistungen nach sich ziehen kann.
Dazu sollst Du Dich äußern. Deswegen beginnt die Betreffzeile mit dem Wort "Anhörung".
22.11.2021: Dein Antrag
18.1.2022: Geld wurde vom 1. 11.2021 bis 30.4.2022 wegen Hilfebedürftigkeit bewilligt.
Jetzt wurde sozialwidriges Verhalten bekannt. Die Hilfebedürftigkeit würde demnach grob fahrlässig bzw. vorsätzlich ohne wichtigen Grund selbst herbeigeführt worden sein.
Was das war, steht hier nicht.
Sofort erhältst Du deswegen kein Geld mehr (Sperre) und musst, wenn Du keinen wichtigen Grund dafür angeben kannst, bereits erhaltenes Geld zurückzahlen.
Das ist eine Anhörung dazu. Ruf dort an und frag, was da vorliegt.
Du musst Dich etwa aktiv an der Arbeitssuche beteiligen und Termine dazu oder auch Fortbildungen wahrnehmen.
Offensichtlich hast du beim AlG 1 eine Sperrzeit erhalten. Du wirst jetzt zwar Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen, musst den aber für diese Sperrzeit zurück zahlen.
Eine evtl. Nachzahlung wird auf evtl. bereits erhaltene Vorschüsse verrechnet.
Wenn du Leistungen erhalten hast, dann musst du diese zurückzahlen.
Ich habe nie eine Sperrzeit bei ALG1 bekommen?