Tüv überziehen bei Saisonkennzeichen Winter?

3 Antworten

Nein, leider nicht, da die HU-Fälligkeit im Zulassungszeitraum lag.

Es hat ja die Möglichkeit bestanden, im Zulassungszeitraum zur HU zu fahren.

Wenn Du im April erwischt wirst, zählt das als 5 Monate überzogen und liegt bei 25 EUR Verwanrgeld (keine Punkte)

Was anderes ist, wenn die Fälligkeit im Abmeldezeitraum lag.

Bei einem Saisonkennzeichen verschiebt sich dann die Fälligkeit in den ersten Monat des Zulassungszeitraumes.

Wenn Du also 04/11 hast, und die HU im Dezember fällig wäre, zählt die HU als im April fällig.

Bei der dann durchgeführten HU ist die neue Fälligkeit dann April.

Dein Risiko beträgt derzeit also 25 EUR, wenn Du erwischt wirst und die ca 20EUR Ergänzungsuntersuchungsgebühr gem GebOStr.

Alles easy.

"Ist die HU außerhalb des Betriebszeitraums fällig, muss sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nachgeholt werden. Beispiel: Ist die HU eines Fahrzeuges bei einem Betriebszeitraum von April bis Oktober im Januar abgelaufen, dann muss das Fahrzeug erst im April zur Überprüfung."

Quelle TÜV überziehen: Welche Strafen und Kosten drohen? (adac.de)

Recherchedauer keine 30 Sekunden

Woher ich das weiß:Recherche
wattdennnu2  09.03.2024, 17:20
Ist die HU außerhalb des Betriebszeitraums fällig...

Das trifft aber nicht zu.

0
TransalpTom  09.03.2024, 22:04

Seine Fälligkeit liegt aber NICHT außerhalb des Betriebszeitraumes sondern innerhalb des Betriebszeitraumes. Demnach verschieb sich die Fälligkeit NICHT.

0

Du musst mit einem Bußgeld rechnen. Und eine Überziehungsgebühr bei der Prüforganisation wird fällig.

Die Regelung gilt nur, wenn deine HU im Dezember fällig wäre, das Auto aber nur bis Nov zugelassen ist.