Darf das Jobcenter die Leistungen wegen Unterhalt kürzen?

6 Antworten

Wenn du welchen erhältst, dann ja. Wenn du welchen zahlen musst, kannst du dagegen den bisher gezahlten Unterhalt zusätzlich geltend machen.

Vorrangige Ansprüche sind geltend zu machen, egal ob es sich um Unterhalt, Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, Kindergeld und Kinderzuschlag, oder Wohngeld von der Wohngeldbehörde handelt.

Wobei sich Wohngeld und ALG - 2 gleichzeitig ausschließen und bei Wohngeld das Kindergeld und Kinderzuschlag auch nicht als Einkommen zählt.

Es sei denn das Kind selber bekommt das Kindergeld, dann zählt dieses als Einkommen, da es als Unterhaltszahlung der Eltern angesehen wird.

Stünde dir also von den Eltern bei Leistungsfähigkeit vorrangig Unterhalt zu, oder unter 25 min. Kindergeld von derzeit 219 Euro, wenn Du nicht mehr bei den Eltern wohnst und nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst, dann wäre das beim Jobcenter Einkommen und wird entsprechend mindernd auf deinen Bedarf angerechnet.

Wenn Du sonst kein weiteres Einkommen hast, könntest Du vom Kindergeld oder Unterhalt min. 30 Euro Versicherungspauschale geltend machen, dann würden beim Kindergeld z.B. max. 189 Euro als Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet.

Selbstverständlich.

ALG 2 ist kein (zusätzliches) staatliches Taschengeld, sondern eine Geldleistung, die im Wesentlichen nur dann eintritt, wenn kein anderes Einkommen vorhanden ist.

Ja , zumindest dann , wenn Dir im Abschluss einer vorherigen Leistungsfähigkeitsüberprüfung infrage kommender Unterhaltsverpflichteter Personen tatsächlich von dort vorrangig Unterhaltsanteilszahlunge zustehen würden ; und Du Dich ggf. trotz Aufforderung vom Jobcenter nicht darum selber bemühst .

Das JC würde alkerdings nur in Unterlass eigener Mitwirkung zur Sachlagenklärung , oder bei bereits erhaltenen Unterhaltsleistungen ohne entsprechende Selbstmeldung / unterlassener Zuflussangabe im Leistungsantrag von sich aus da "kürzend" verrechnen .

Ja, Unterhalt zählt als Einkommen und wird somit angerechnet.

rudinuss36  23.02.2022, 15:49

Wie schauts aus.

Alleinerziehend mit 2 Kindern, arbeite in der Pflege mit Schichten verdiene 1500 Netto + Kindergeld, Partner verdient ebenfalls 1500 Netto, schuldet mir der geringverdienende Papa Unterhalt?

0
rudinuss36  23.02.2022, 15:50
@Munga01

Heisst ich bekomm das Geld trotz der 3500 Netto im Haus?

0
Munga01  23.02.2022, 15:51
@rudinuss36

Der Kindsvater ist immer zum Kindsunterhalt verpflichtet, sofern er Leistungsfähig ist. Dabei spielt es keine Rolle, wie viel Haushaltseinkommen ihr habt.

1