Frage
Antwort
Ja , zumindest dann , wenn Dir im Abschluss einer vorherigen Leistungsfähigkeitsüberprüfung infrage kommender Unterhaltsverpflichteter Personen tatsächlich von dort vorrangig Unterhaltsanteilszahlunge zustehen würden ; und Du Dich ggf. trotz Aufforderung vom Jobcenter nicht darum selber bemühst .
Das JC würde alkerdings nur in Unterlass eigener Mitwirkung zur Sachlagenklärung , oder bei bereits erhaltenen Unterhaltsleistungen ohne entsprechende Selbstmeldung / unterlassener Zuflussangabe im Leistungsantrag von sich aus da "kürzend" verrechnen .