Erklärung zum Nachrückverfahren bei der Uni?
Folgendes Szenario:
Ein Studiengang ist zulassungsbeschränkt (mit NC).
Der NC Wert nach den ganzen Bewerbungen beträgt 2,1 im Hauptverfahren.
Die eine Schülerin hat einen Schnitt von 1,9.
Somit wäre sie doch beim Hauptverfahren zugelassen und müsste nicht ins Nachrückverfahren oder?
Und warum gibt es bei manchen Nachrückverfahren einen höheren NC als im eigentlichen Hauptverfahren?