Gesetz – die besten Beiträge

[Österreich] Gelten Mündliche Vereinbarungen Über Einer Schriftlichen Im Nachhinein?

Es geht um Folgendes: Mein Therapeut, bei dem ich nur eine Stunde war, verlangte per Rechnung schriftlich 289 Euro von mir. Es war das erste Mal, dass wir uns sahen, ich habe ihn aufgesucht, aber er arbeitet mit der Kassa. Er hat mir am Ende einen schriftlichen Befund ausgestellt, den ich gebraucht habe, der mir aber leider nichts gebracht hat. Daraufhin schrieb ich ihm, dass ich einfach fragen wollte, ob ich aufgrund dessen eine niedrigere Summe zahlen kann, aber die volle zahle natürlich, wenn er nein sagt. Das ist alles schriftlich per WhatsApp festgehalten.

Er schrieb mir: "Ja, gib mir einfach 100 Euro, dann hat sich’s." Ich stimmte dem schriftlich zu und habe das auch so getan. Gilt das nicht als mündliche Vereinbarung, die über die schriftliche hinausgeht als neuer Vertrag mündlich? Jetzt sagt er mir sogar, dass die schriftlichen 289 schon ein Rabatt waren, wovon er mir vorher nichts sagte, und er eigentlich bei 520 Euro war, dass dies keine Sprechstunde, sondern für einen Befund war. Ich habe die 100 nach der mündlichen Vereinbarung schon überwiesen.

Zumindest nach § 914 ABGB berufen (Vertragsauslegung):

Verträge sind so auszulegen, wie es der übereinstimmende Wille der Parteien war.

§ 1380 ABGB – Vergleich:

„Ein Vergleich ist ein Vertrag, wodurch strittige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet.“

Therapie, Kündigung, Wohnung, Rechtsanwalt, Mieter, Recht, Anwalt, Rechte, Gesetz, Vertrag, Psychologie, Mietvertrag, Psychose, Psycho, Psychologe, Psychotherapie, Rechtschreibung, Rechtsextremismus, Sprechen, Sprechstunde, therapiehund, Vertragsrecht, therapieabbruch, Therapiemöglichkeiten, therapieplatz

Mein gesetzlicher Betreuer findet 3 Stunden Fachleistungstunden in der Wohnung zu wenig?

Hallo, mein gesetzlicher Betreuer hat zu mir gesagt, dass er findet 3 Fachleistungstunden in der Woche in der eigenen Wohnung zu wenig, was die Heimbetreuer aus der Heimeinrichtung an das Jugendamt beantragt haben.

Er hat zu mir gesagt, dass er findet 3 Fachleistungstunden in der Woche zu wenig, weil er hat zu mir gesagt: „Sie kommen ursprünglich aus der stationären Kinder- und Jugendwohnheimeinrichtung."

Auch hat er zu mir gesagt, dass ich wahrscheinlich nichts Mal in der eigenen Wohnung gekocht habe und ich habe zu ihm gesagt, dass ich bis jetzt Nudeln mit Tomatensoße gekocht habe und Pizza gebacken habe.

Ich habe zu ihm auch gesagt, ich kann Nudeln mit Tomatensoße kochen, Reis kann ich kochen, Pizza, Kartoffeln, Bratkartoffeln, Spiegelei, Rührei, Backfisch, Brötchen auf backen, Fleisch anbraten kann ich, Pommes.

Auch habe ich zu ihm gesagt, dass ich halt auch selber einkaufen gehen kann und auf dem Preis achte, ich halte meine Wohnung sauber indem ich aufräume, die Wohnung fege und wische. Ich kann selbst meine Wäsche waschen und trocknen, ich kann selbst abwaschen und abtrocknen.

Auch mache ich selber meine Arzttermine und Behördentermine.

Darum bin ich der Meinung, dass 3 Fachleistungstunden ausreichen, aber mein gesetzlicher Betreuer sieht trotzdem 3 Fachleistungstunden zu wenig.

Auch hat mein gesetzlicher Betreuer zu mir gesagt, ich soll die BVB-Maßnahme machen (auch wenn ich einen Realschulabschluss habe), weil ich halt psychischen Erkrankungen habe. Und er hat zu mir gesagt, dass FSJ ein völliger Blödsinn ist.

Viele Menschen wie z.b Lehrer, Sozialarbeiter und auch selbst der Ausbilder haben mich von der BVB Maßnahme abgeraten, da es dort hauptsächlich Schüler sind, die gar keinen Schulabschluss haben.

Der Ausbilder hat zu mir gesagt, er kann es nicht nachvollziehen und verstehen, wie ich mit einen Realschulabschluss von der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) in solche Maßnahme hineinvermittelt werden kann.

Handelt es sich anhand meiner Aussagen um einen guten oder schlechten gesetzlichen Betreuer?

Macht er seine Arbeit gut?

Ist er kompetent?

Was soll ich machen?

Familie, Wohnung, Gesetz, Heim, Behinderung, Betreuer, Betreuung, Betreuungsrecht, BGB, Gesetzeslage, gesetzliche Betreuung, gesetzlicher Betreuer, SGB, Wohnheim, Heimeinrichtung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gesetz