Krankentage in den ersten Monaten: Ist die Pauschalzahlung normal/erlaubt?

1 Antwort

Da gibt es keine Staffelung, sobald der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet ist. Ich würde an deiner Stelle ganz offen bei der Lohnbuchhaltung nachfragen, wie es zu dieser Berechnung kam. Du hast definitiv Anspruch auf die übliche Fortzahlung, wenn du deine Krankheiten richtig gemeldet und attestiert hast.


FabiXc 
Beitragsersteller
 14.08.2025, 18:35

Das war deren mail:

Wir beruhen uns bei Fehlzeiten (Krankheit, Urlaub, Feiertagen) auf den 3 Monatsschnitt. Wenn dieser nicht gegeben ist (hier in dem Fall: Eintritt 12.06.2025 nehmen wir dann die vertraglich geregelten Vertragsstunden von 700h/Jahr à 4,16h. Steht auch alles detailliert im Tarifvertrag drin: §13.3 BAP/DGB Tarifvertrag.

Laut AV bekommst du einen Stundenlohn von 14,53€. Die 1,16€ UEV erhältst du nur für geleistete Arbeitsstunden. à AV §6 Abs. 1. Daher werden Fehlzeiten mit 14,53€ berechnet.

Bei der Berechnung der Lohnsteuer gilt folgendes: KF Beschäftigungen sind lohnsteuerpflichtig und die Lohnsteuer wird vom Lohn abgezogen. Da du die Lohnsteuerklasse 1 hast, werden nun mal Steuern abgezogen. Das kannst du dir auf der Homepage der Minijob Zentrale durchlesen.

SpyInDisguise  14.08.2025, 18:46
@FabiXc

Der Tarifvertrag ändert die Lage nochmal erheblich. Dadurch ist die Grundlage eine ganz andere als das Gesetz. Das kann mitunter zu solchen Situationen führen, die aber meist anderweitig ausgeglichen werden.

FabiXc 
Beitragsersteller
 14.08.2025, 19:05
@SpyInDisguise

Was meinen Sie mit "anderweitig"? Ich möchte nur wissen ob das alles richtig so ist, oder ob ich abgezogen werde.

SpyInDisguise  15.08.2025, 08:10
@FabiXc

Ich hab die Rechnung jetzt nicht so genau durchgeführt und weiß auch keine weiteren Details zu deiner Anstellung aber die Berechnungsgrundlage stimmt definitiv mit deinem Tarifvertrag überein, so viel ist auf jeden Fall richtig.