Krankentage in den ersten Monaten: Ist die Pauschalzahlung normal/erlaubt?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Lohnfortzahlung bei Krankheit in den ersten Monaten eines neuen Arbeitsverhältnisses. Ich habe erfahren, dass in den ersten vier Wochen einer Beschäftigung die Entgeltfortzahlung normalerweise nicht durch den Arbeitgeber erfolgt, sondern von der Krankenkasse übernommen wird.
Ich bin jetzt länger als vier Wochen, aber noch nicht drei Monate im Betrieb. Bei meinen letzten Krankentagen wurde mir nur ein pauschaler Betrag von 4,16 Stunden pro Tag ausgezahlt. Normalerweise arbeite ich jedoch jeden Tag etwa 8 Stunden.
Meine Fragen:
1. Ist es normal, dass in dieser Zeit nur eine Pauschale gezahlt wird?
2. Ist das rechtlich erlaubt, oder müsste ich eigentlich den vollen Stundenlohn für meine üblichen 8 Stunden bekommen?
3. Wie handhaben andere Arbeitgeber das in den ersten Monaten eines neuen Arbeitsverhältnisses?
Ich würde mich über Erfahrungen oder Hinweise zu den gesetzlichen Regelungen freuen.
Danke im Voraus!
1 Antwort
Da gibt es keine Staffelung, sobald der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet ist. Ich würde an deiner Stelle ganz offen bei der Lohnbuchhaltung nachfragen, wie es zu dieser Berechnung kam. Du hast definitiv Anspruch auf die übliche Fortzahlung, wenn du deine Krankheiten richtig gemeldet und attestiert hast.
Der Tarifvertrag ändert die Lage nochmal erheblich. Dadurch ist die Grundlage eine ganz andere als das Gesetz. Das kann mitunter zu solchen Situationen führen, die aber meist anderweitig ausgeglichen werden.
Was meinen Sie mit "anderweitig"? Ich möchte nur wissen ob das alles richtig so ist, oder ob ich abgezogen werde.
Ich hab die Rechnung jetzt nicht so genau durchgeführt und weiß auch keine weiteren Details zu deiner Anstellung aber die Berechnungsgrundlage stimmt definitiv mit deinem Tarifvertrag überein, so viel ist auf jeden Fall richtig.
Das war deren mail:
Wir beruhen uns bei Fehlzeiten (Krankheit, Urlaub, Feiertagen) auf den 3 Monatsschnitt. Wenn dieser nicht gegeben ist (hier in dem Fall: Eintritt 12.06.2025 nehmen wir dann die vertraglich geregelten Vertragsstunden von 700h/Jahr à 4,16h. Steht auch alles detailliert im Tarifvertrag drin: §13.3 BAP/DGB Tarifvertrag.
Laut AV bekommst du einen Stundenlohn von 14,53€. Die 1,16€ UEV erhältst du nur für geleistete Arbeitsstunden. à AV §6 Abs. 1. Daher werden Fehlzeiten mit 14,53€ berechnet.
Bei der Berechnung der Lohnsteuer gilt folgendes: KF Beschäftigungen sind lohnsteuerpflichtig und die Lohnsteuer wird vom Lohn abgezogen. Da du die Lohnsteuerklasse 1 hast, werden nun mal Steuern abgezogen. Das kannst du dir auf der Homepage der Minijob Zentrale durchlesen.