Nehmen wir mal an eine Person erstattet eine Anzeige gegen mich dass ich diese mit einer Akku-Taschenlampe mit Strophoskop-Funktion angeleuchtet habe aber es in Wirklichkeit nicht wahr weil ich zur Tatzeit an einen anderen Ort war.
Denn auch das bloße Anblinken eine Person mit dem Stroboskop ist schon Körperverletzung.
Denn der bloße Besitz einer Akku-Taschenlampe mit Stroboskop-Funktion stellt noch keine Straftat dar.
Kann die Polizei genau feststellen ob ich zur Tat Zeit anwesend war oder nicht ,durch DNA Spuren Fußspuren?
Durch den Besitz dieser Akku-Taschenlampe mit Stroboskop Funktion könnte ich leicht bei der Staatsanwaltschaft in Verdacht geraten dies getan zu haben wenn die Polizei bei der Hausdurchsuchung diese finden würde.
Wie sollte man sich verhalten bei der Vorladung zur Polizei wenn man unter falschen Verdacht kommt dass man eine Straftat begangen haben soll?
Welche Rechtsmittel habe ich um mich Verteidigen zu können und die falschen Beschuldigungen von mir zu Weisen?