Hallo, ich habe ein wichtiges Anliegen und zwar geht es darum:
Ich hatte vor einigen Tage eine Wohnungsbesichtigung. Die aktuelle Mieterin ist die Schwester des Vermieters. Ich habe weder den Vermieter persönlich zu Gesicht bekommen, noch mit ihm telefoniert. Nur geschrieben um ein Termin zum telefonieren auszumachen. Die Zusage wäre quasi durch die Schwester.
Ich hatte nur mit der aktuellen Mieterin (die Schwester des Vermieters) gesprochen und ihr mündlich zugesagt in die Wohnung ziehen zu wollen und den eventuellen Einzugstermin. Mehr wurde nicht besprochen.
Nun habe ich mich für eine neue Ausbildung entschieden und kann daher nicht in die Wohnung einziehen.
Ich weis das eine mündliche Zusage nicht zurückgezogen werden kann. Allerdings habe ich dem Vermieter nicht zugesagt sondern der Schwester. Wie sieht es hier rechtlich aus? Ist ein Vertrag zustande gekommen? In der Wohnungsbeschreibung stand nix davon das die aktuelle Mieterin ein Nachmieter aussucht.
Am Wochenende werde ich mit dem Vermieter telefonieren, wie kann ich dort am besten vorgehen?
Vielen Dank für eure Antworten