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Meinung des Tages: Klimaschutz ist Menschenrecht - wie bewertet Ihr das Urteil des EGMR?

Eine womöglich historische Entscheidung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied gestern, dass es ein Menschenrecht für effektiven Klimaschutz gibt. Diese Grundsatzentscheidung könnte künftig weitere Klagen nach sich ziehen...

Wer hat geklagt?

Werden elementare Menschenrechte verletzt, wenn der Staat nicht genügend für den Klimaschutz tut? Habe ich sogar das Recht, gegen staatliche und systematische Missachtung von Klimaschutzauflagen juristisch vorzugehen? Mit diesen und ähnlichen Fragen musste sich am gestrigen Tag der Europäische Menschengerichtshof (EGMR) in Straßburg auseinandersetzen.

Geklagt hatten insgesamt drei unterschiedliche Parteien, von denen allerdings nur die Klage der "KlimaSeniorinnen" aus der Schweiz erfolgreich war. Dem der Umweltorganisation Greenpeace nahestehenden Verein gehören ca. 2.500 Frauen im Alter 60+ an. Der konkrete Vorwurf lautete, dass der Klimawandel mittlerweile immer häufigere und intensivere Hitzewellen nach sich ziehen würde, die gerade für ältere Menschen in vielen Fällen lebensbedrohlich seien. Aus Sicht der "KlimaSeniorinnen" hätte es die Schweiz in der Vergangenheit verpasst, dem Klimawandel aktiv und vehement entgegenzutreten.

Auch sechs junge Erwachsene aus Portugal sind mit ihrem Anliegen für mehr Klimaschutz nach Straßburg gezogen. Auslöser für ihre Klage waren die verheerenden Waldbrände in Portugal im Jahr 2017 sowie deren Sorge vor weiteren und häufiger stattfindenden Naturkatastrophen und deren Auswirkungen auf die körperliche und geistige Gesundheit. Konkret richtete sich die Klage gegen alle EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Russland, die Schweiz, die Türkei und das Vereinigte Königreich. Es war das erste Mal überhaupt, dass mehrere Staaten gleichzeitig angeklagt worden sind.

Das Urteil

Die Klage der Portugiesen jedoch wurde vom EGMR abgewiesen. Begründet wurde das Urteil dahingehend, dass sie nicht - wie für gewöhnlich vorausgesetzt - zuvor die nationalen Gerichte konsultiert hätten, sondern direkt vor den EGMR gezogen seien.

Für die "KlimaSeniorinnen" hingegen gab es gestern allen Grund zur Freude; die Richter am EGMR entschieden, dass der aktuell nicht ausreichende Klimaschutz der Schweiz die Menschenrechte der Klagenden verletzen würde. Dabei entnahm der Gerichtshof dem Recht auf Privat- und Familienleben (Art. 8 der Menschenrechtskonvention) ein Recht auf effektiven und nachhaltigen Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels auf Leben, Gesundheit, Wohlbefinden sowie Lebensqualität. Die Schweiz hätte es versäumt, ein CO2-Budget aufzustellen oder anderweitig zu erreichnen, wie stark die Emissionen reduziert werden müssten.

Angesichts der Komplexität des Themas sowie der Ermessensspielräume einzelner Staaten macht der Gerichtshof der Schweiz allerdings keine konkreten Vorgaben dazu, welche Maßnahmen das Land in der Praxis zu erbringen habe.

Ein wegweisender Präzedenzfall?

Das gestrige Urteil dürfte für weitere Klimaklagen in Zukunft durchaus Symbolwirkung besitzen. Zahlreiche Umweltschützer, Klimawissenschaftler und Aktivisten lobten die Entscheidung des EGMR als bahnbrechendes Urteil im Kampf gegen die Klimakrise. Eine Sprecherin von Greenpeace freute vor allem über die Tatsache, dass man nun "schwarz auf weiß" hätte, dass "Klimaschutz [...] Staatspflicht" sei. Klimaschützer rechnen damit, dass das Urteil auch für kommende Klimaklagen hierzulande als Inspiration dienen dürfte.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Urteil des EGMR?
  • Sollten Klimaschutzmaßnahmen künftig noch enger mit Menschenrechten verknüpft werden?
  • Welche konkreten Klimaschutzmaßnahmen wünscht Ihr Euch von Deutschland?
  • Wie sollten Staaten sanktioniert werden, die kein Konzept gegen den Klimawandel und den CO2-Ausstoß haben?
  • Wird zu viel Hysterie hinsichtlich des Themas Klimawandel betrieben?
  • Sollte ein Staat Unternehmen sanktionieren, die Klimawandelsünder sind?

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/egmr-klimaklage-vor-urteil-100.html

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/klima-nachhaltigkeit/erste-klimaklage-vor-menschenrechtsgerichtshof-erfolgreich-19640917.html

https://www.sueddeutsche.de/politik/klima-klagen-strassburg-egmr-1.6534413

https://www.tagesschau.de/kommentar/kommentar-klimaklage-egmr-100.html

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/klimaschutz-urteil-schweiz-100.html

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Meinung des Tages: Skandal um Prechts Aussage - Passage aus Podcast wird gelöscht. Was haltet ihr davon?

Lanz & Precht ist ein ZDF-Podcast. In diesem Sprechen Markus Lanz (Talkshow-Moderator und Journalist) und Richard David Precht (Schriftsteller und Philosoph) über aktuelle gesellschaftliche sowie politisch relevante Themen. In der neusten Folge sprachen die beiden über Israel und den Gazastreifen. Ein Thema, das derzeit die Medien dominiert.

Aussage wird aus Podcast gelöscht

Die Kritik zur neusten Folge des Podcasts war massiv. Der Autor Richard David Precht tätigte dabei eine Aussage, auf die sowohl die israelische Botschaft, als auch die Orthodoxe Rabbinerkonferenz prompt reagierten. Der Moderator Markus Lanz erzählte in der neusten Folge von seinen persönlichen Erfahrungen bei der Begegnung mit Orthodoxen in Israel. Sinngemäß erklärte er, dass viele von ihnen sich gänzlich der Religion widmen und somit nicht arbeiten könnten. Auf diese Vorlage reagierte Precht, indem er erläuterte, dass die Religion streng orthodoxen Juden verbieten würde, zu arbeiten - mit Ausnahme von Diamanthandel und ein paar Finanzgeschäften.
Aufgrund der massiven Kritik an dieser Formulierung, wurde der Abschnitt aus dem Podcast entfernt. Precht verfasste ein nachträglich eingefügtes Statement, dass ein Statement gefallen sei, dass zu großem Aufsehen führte und dies keinesfalls so gemeint war, wie es aufgefasst wurde.
Am Sonntag wurde auch im Begleittext der aktuellen Folge darauf Bezug genommen: Es werde bedauert, dass die entsprechende Passage zu Kritik geführt hat. Zusammenhänge, so das Statement, wurden verkürzt dargestellt, woraufhin falsche Interpretationen möglich waren.

Die Kritik an der Aussage

Auf X (ehemals Twitter) schrieb die Gesellschaft der Orthodoxen Rabbinerkonferenz, dass durch diese Aussage ein neuer Tiefpunkt erreicht wurde.

Auch der Vorstand äußerte sich, nannte die Formulierung einen Schlag ins Gesicht und dass es bei solchen Aussagen kein Wunder sei, dass Vorbehalte und Hass gegenüber in Deutschland lebenden Juden und dem Staat Israel nach wie vor so stark vertreten seien.
Die israelische Botschaft warf dem Autor Antisemitismus vor, äußerten sich diesbezüglich ebenso auf Twitter.
Auch die stellvertretende CDU-Vorsitzende und Sprecherin des Jüdischen Forums der CDU, Karin Prien, kritisierte die antisemitischen Stereotype, die David Precht mit seiner Aussage verbreitet hatte.

Antisemitismus in Deutschland

In Deutschland ist Antisemitismus ein zunehmendes Problem. Auch die aktuelle politische Lage trägt dazu seinen Teil bei. Bezieht man sich auf die Mitte-Studie 2023, so hat die Zustimmung zu antisemitischen Aussagen in Deutschland zugenommen - dies allerdings besonders zwischen der Studie aus dem Jahr 2020/2021 zu 2023. Folgt man jedoch der Autoritarismus-Studie aus dem Jahr 2022, so hat die antisemitische Einstellung in den vergangenen Jahren abgenommen.
Auch die Zahl der antisemitischen Straftaten schwankt. Seit Beginn des Kriegs in Israel ist es in Deutschland zu mehreren antisemitischen Straftaten gekommen.
Zum Vergleich: 2015 gab es in Deutschland 1366 Delikte, 2021 waren es über 3000. Im Jahr 2022 sank die Zahl auf 2641, wobei aber die Anzahl der Gewalttaten stieg (2021: 64 Gewaltdelikte, 2022 88). Im ersten Halbjahr 2023 wurden 960 antisemitische Delikte erfasst.

Derzeit kursieren im Internet wiederholte Gewaltaufrufe gegen jüdische Einrichtungen. Entsprechende Sicherheitsmaßnahmen werden zwar erhöht, dennoch fühlen sich viele der Betroffenen unsicher, schicken ihre Kinder beispielsweise aus Angst nicht mehr in jüdische Kindergärten.

Unsere Fragen an Euch: Wie seht ihr Prechts Aussage und die Reaktion dazu? Sollten für ihn weitere Konsequenzen folgen, um ein Statement gegen Antisemitismus zu setzen oder ist die Reaktion bereits ausreichend, vielleicht sogar zu viel?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Wir wissen, dass das Thema derzeit zu hitzigen Debatten führt und möchten im Zuge dessen darum bitten, sich auch bei etwaigen Diskussionen an die Netiquette zu halten.

Quellen: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2023-10/precht-kritik-podcast-israel-lanz
https://www.spiegel.de/kultur/richard-david-precht-satz-ueber-orthodoxe-juden-aus-podcast-mit-markus-lanz-geloescht-a-ff9ca113-4d04-462a-9279-44e6d948841e
https://lanz-precht.podigee.io/
https://www.deutschlandfunk.de/antisemitismus-102.html
https://www.boell.de/sites/default/files/2022-11/decker-kiess-heller-braehler-2022-leipziger-autoritarismus-studie-autoritaere-dynamiken-in-unsicheren-zeiten_0.pdf
https://www.fes.de/referat-demokratie-gesellschaft-und-innovation/gegen-rechtsextremismus/mitte-studie-2023


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