Gehalt – die besten Beiträge

Rüst- und Umziehzeiten - Unternehmen gewährt Vergütung, jedoch nur für bestimmte Arbeitnehmergruppen? Ist dies zulässig?

Unser Unternehmen gewährt seit 01/2025 die Vergütung von 0,5h täglich (bei Anwesenheit) von Umzieh- und Rüstzeiten. Meine Frage wäre: darf das Unternehmen nur bestimmte Arbeitsplatzbereiche eingrenzen, in denen er diese Zusatzvergütung zahlt? Oder muss er diese allen Mitarbeitern zugutekommen lassen?

In den Sonderbedingungen ist keine konkrete Definition enthalten, was für das Unternehmen zu Rüst- und Umziehzeiten zählt.

(mündlich erfuhr ich das es sich um Vergütung für Mitarbeiter, welche sich umziehen müssen, gewährt wird und dass die jeweiligen Abteilungsleiter / Bereichs- od. Standortleiter die betreffenden Mitarbeiter, denen es zustehen würde in der Personalabteilung anmelden sollten.)

In meinem Fall sieht es so aus das offensichtlich alle Kollegen, welche Arbeitskleidung tragen (Platzarbeiter, Baggerfahrer, Wiegemeister, Kraftfahrer) diese Zusatzvergütung erhalten.

In unserer Niederlassung bin ich die einzige Frau, arbeite im Büro und zahle Kunden aus. Ich erhalte diese Vergütung nicht. Dennoch dachte ich vielleicht, es könnte mir genauso zustehen. Ohne meinen PC hochzufahren und ein bestimmtes Programm zu öffnen und die Kasse aus dem Tresor zu holen und aufzufüllen, wäre ich für meine Hauptaufgabe nicht einsatzbereit (hinsichtlich Definition von Rüstzeit).

Über eure Meinungen und eventuelle Ratschläge zu diesem Thema wäre ich dankbar.

Grüße

Beruf, Gehalt, Arbeitgeber, Lohn

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gehalt