Hallo,
Nach einem Gütetermin beim Arbeitsgericht wurde ein Bruttobetrag von 651,71 € für die Urlaubsabgeltung vereinbart.
Mein ehemaliger Arbeitgeber hat jedoch folgende Abzüge vorgenommen:
Krankenversicherung (KV): 53,73 €
Rentenversicherung (RV): 60,61 €
Arbeitslosenversicherung (AV): 8,47 €
Pflegeversicherung (PV): 11,08 €
Lohnsteuer (LSt): 71,00 € (abgerechnet in März 2025)
Kirchensteuer (KiSt): 6,39 € (abgerechnet in März 2025)
Der Nettobetrag, den ich erhalten sollte, beträgt also 440,43 €.
Meine Fragen sind:
1. Ist es korrekt, dass Sozialversicherungsabgaben (KV, RV, AV, PV) abgezogen wurden, obwohl wir nur einen Bruttobetrag im Gütetermin vereinbart haben?
2. Ist es rechtlich in Ordnung, dass der Lohnsteuerabzug erst jetzt (März 2025) erfolgt ist, weil angeblich bereits eine Lohnsteuerbescheinigung für 2024 erstellt wurde?
3. Sollte ich diesen Sachverhalt dem Arbeitsgericht melden, bevor ich die Vollstreckbare Ausfertigung zurückziehe?
Ich möchte sicherstellen, dass alles rechtlich korrekt ist, bevor ich das Arbeitsgericht informiere, dass ich die Zahlung erhalten habe.
Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe!