Folgende Situation:
Meine (Ex)Frau und ich sind seit Februar getrennt. Im Februar haben wir einen Vertrag aufgesetzt, der beschreibt dass wir privat, häuslich und wirtschaftlich fortan getrennte Wege gehen und haben die Besitztümer bereits geregelt. Natürlich haben beide unterschrieben. Geschieden sind wir jedoch noch nicht (Trennungsjahr). Nun hat meine Exfrau ein Kind zur Welt gebracht, aus einem gerichtlich anerkannten Vaterschaftstest geht hervor, dass ich nicht der Vater bin. Wir haben den Test noch am Tag der Geburt gemacht. Dem kleinen fehlt noch die Geburtsurkunde (Frist hierzu läuft in 3 Tagen ab), Das bringt mich zu meiner Frage. Muss ich trotz dieser Erkenntnisse die Vaterschaft beim Standesamt anerkennen? Somit bin ich -zumindest vorübergehend- unterhaltspflichtig. Das möchte ich natürlich vermeiden weile ich meiner EX mittlerweile gar nicht mehr traue. Außerdem ist auch bekannt wer der tatsächliche Vater ist.
Ich bitte nur um Antworten von Usern die sich wirklich sicher sind und / oder aus Erfahrungen schöpfen können.
Natürlich weiß ich auch, dass ich über kurz oder lang bei einem Anwalt besser aufgehoben bin.
Danke euch.