Kann man die Religionszugehörigkeit bei der Geburtsurkunde ändern bzw. auflösen?

9 Antworten

In deiner Geburtsurkunde steht die Religion deiner Eltern, nicht deine.

In deiner Geburtsrkunde steht nicht drin, ob du getauft bist oder nicht.

Bei deiner Taufe hast du eine Taufurkunde bekommen, das wird aber nicht nachträglich in deiner Geburtsurkunde eingetragen.

Deine Geburtsurkunde kannst du nicht selber ändern, das wäre Urkundenfälschung. Du kannst auch nicht nachträglich die Religion deiner Eltern aus deiner Geburtsurkunde rauslöschen, auch nicht das Amtgericht oder so.

Solange du beim Einwohnermeldeamt als religionszugehörig eingetragen bist, gilt du als Mitglied einer Kirche. Das ist Steuerrelevant. Spätestens, wenn du deine Einkommensteuererklärung abgibt, kommt das raus, das du Mitglied einer Kirche bist, die kirchensteuerpflichtig ist. Dann kannst du die Kirchensteuer nachzahlen.

Das einige was du machen kannst, ist, aus der Kirche austreten, meistens beim Amtsgericht (ist aber in den Bundesländern verschieden) und kostets dich ca. 20-30 EUR.

Dann hast du eine Austrittsbestätigung und kannst dich offiziell und überall als als Kirchenangehöriger ausweisen.

Eine Geburtsurkunde kann man nur ändern, wenn nachweislich ein Fehler vorliegt. Die Urkunde dokumentiert die Situation im Status nascendi. Sollte sich später irgend etwas ändern, z.B. Namensänderung wegen Adoption,  so hat das keine Wirkung auf die Geburtsurkunde.

Du kannst deine Religionszugehlrigkeit nicht in deiner Geburtsurkunde löschen oder auflösen lassen..

Warum?

Weil Deine Religionszugehörigkeit nicht in Deiner Geburtsurkunde stehr...

Die Auflösung deiner Religionszugehörigkeit kannst du nur erreichen wenn du aus der Kirche austrittst. Damit ist der Käs gegessen.

Was du beim Bund angibst bleibt dir selbst überlassen und hat keinen Einfluss auf deinem Werdegang...

Ah Achso, vielen Dank :) die hilfreichste Antwort!

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@ByScorpZ

die Antwort ist aber nicht ganz richtig

Dem Bund ist es wirklich welche Religion, oder ob keine du hast

aber der Personalabteilung nicht, weil von deinem Gehalt Kirchensteuer abgezugen werden muss.

Wenn du angibst, du bist nicht in einer Kirche, wird keine abgezogen

aber wenn du die Einkommensteuererklärung abgibst, prüfen die beim Einwohnermeldeamt nach und dort bist du als religionszugehörig gemeldet, dan  kannst du die Kirchensteuer nachzahlen

du must schon offiziell austreten, in irgendein Formular etwas eintragen ist zu wenig

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@PaulPeter44

Wenn du angibst, du bist nicht in einer Kirche, wird keine abgezogen

So funktioniert das nicht.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die für die Steuerberechnung erforderlichen Daten über ELSTAM abzufragen und erfährt dann auch von einer evtl. Religionszugehörigkeit.

aber wenn du die Einkommensteuererklärung abgibst, prüfen die beim Einwohnermeldeamt nach

Das ist gar nicht erforderlich. Logischerweise haben auch die Finanzämter Zugriff auf ELSTAM.

https://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Lohnsteuerabzugsmerkmale

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@PatrickLassan

stimmt, die religionszugehörigkeit wird ja inzwischen elektronisch übermittelt.

so, wie ich es beschrieben habe, war es früher (ich weiss, ist auch schon ne Weile her, als ich gelernt habe, gab es das noch nicht elektronisch, bin wohl etwas älter ;-) )

aber was ich sagen wollte, war, dass man kann nicht einfach selber sagen " ich gehöre nichr mehr dazu", sondern man muss es offiziell machen, sonst gilt es eben nicht

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Du kannst aus der Kirche austreten, dann gehörst du offiziell keiner Konfession mehr an. Hat auch den Vorteil, dass du (später) keine Kirchensteuer mehr zahlen musst ;) Eine Geburtsurkunde kann allerdings nicht nocheinmal neu gedruckt und verändert werden.