Muss ich für das Ehefähigkeitszeugnis eine neue Geburtsurkunde beantragen?
Hallo GuteFrage Community,
ich bin zurzeit befasst einen Ehefähigkeitszeugnis in Deutschland zu erstellen. Laut der Beschreibung muss ich und meine Verlobtin eine Geburtsurkunde, das nicht älter ist als 6 Monat abgeben.
Laut Feedback und Kommentare von Bekannten und Freunde muss ich meine Geburtsurkunde nicht erneuern, sondern nur meine Verlobtin. Was mich beschäftigt nun, ob das wahr ist ob meine Geburtsurkunde vom Jahre 2000 ausreichend ist. Muss ich das schlussendlich erneuern oder eher reicht meine alte Geburtsurkunde vollkommen aus. Die Ehe wird in Marokko vollführt und sowie die Dokumente drüben nachgereicht.
Ich bitte um Hilfe und keine Diskussionen.