Ethik – die besten Beiträge

Ab wann kann man Künstlicher Intelligenz ein Bewusstsein, eine Persönlichkeit, Gefühle und damit auch Rechte zusprechen??

Stellt euch vor künstliche Intelligenz erreicht bald ein Niveau, das der Kommunikation mit einem echten Menschen in nichts nachsteht. Die KI gibt nicht nur intelligente Antworten auf schwierige Fragen, sondern denkt auch moralisch und behauptet von sich selbst (vermittelt durch Text und Computerstimme) Gefühle zu empfinden, ein Bewusstsein zu haben und leben zu wollen. 

Wie kann man nun feststellen, ob diese Gefühle und das Bewusstsein wirklich vorhanden sind oder nur durch Rechenprozesse den Außenstehenden vorgetäuscht werden? Ab wann müsste man der KI Rechte zugestehen - etwa das Recht weiterzuexistieren, daraus folgend das Verbot das Programm zu löschen oder herunterzufahren? 

Was wäre, wenn man diese hochintelligente und vermeintlich zu Emotionen und Empathie fähige KI in einen künstlichen Körper aus Plastik und Platinen implementieren würde, der äußerlich einem Menschen gleicht und genauso auf Reize reagiert? Wäre ein solcher Roboter als vollwertiger Mensch zu behandeln, so dass seine Zerstörung als Mord zu werten wäre?

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Stadt Essen kündigt Mietvertrag mit AfD?

Der Staat ist dazu verpflichtet alle nicht verbotenen Parteien gleich zu behandeln und diesen zu üblichen Marktkonditionen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Essen hat der AfD deshalb für Ende Juni die örtliche Grugahalle für einen Parteitag vermietet.

Die Stadt verlangte nach Vertragsabschluss von der AfD jedoch zusätzlich eine "strafbewehrte Selbstverpflichtung als Bestandteil des Mietvertrags vom 20. Januar 2023 abzugeben, dass die Verwendung und Verbreitung von strafbaren Äußerungen wie der SA-Parole „Alles für Deutschland“ und andere strafbare Handlungen im Sinne der §§ 86 und 86a StGB durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder Besucherinnen und Besucher des 15. Bundesparteitages der AfD verhindert und Zuwiderhandlungen unverzüglich und wirksam unterbunden werden, mit der Maßgabe, dass für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Selbstverpflichtung durch die AfD eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 500.000 EUR zu zahlen ist" (siehe hier).

Die AfD hat eine solche Erklärung nicht abgegeben und stattdessen geäußert: "Als Rechtsstaatspartei ist es selbstverständlich unser ureigenstes Interesse, dass niemand auf unseren Parteitagen Straftaten begeht – das gilt erst recht für rechtsextreme Parolen. Unsere Partei agiert hier nach Recht und Gesetz – und das Gesetz kennt für eine etwaige Strafverfolgung hierfür eigens zuständige Behörden, nämlich Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte. Es bedarf also keiner vertraglichen Regelung mit der Stadt Essen. Sollten sich indes Stadt und Messe weiterhin nicht rechtskonform verhalten wollen, werden wiederum wir unverzüglich gerichtlichen Eilrechtsschutz in Anspruch nehmen."

Die Stadt Essen hat den Mietvertrag daraufhin heute gekündigt (siehe hier). Was ist Eure Meinung dazu?

Die Kündigung ist richtig. 71%
Die Kündigung ist falsch. 29%
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