Hey,
rein interessehalber:
Eine Lehrerin mahnte uns (Oberstufe in Bayern) vor einigen Tagen, bei unserer mündlichen Klausur unbedingt den Zeitplan einzuhalten und nicht den Unterrichtsablauf zu stören - sonst dürften künftige Oberstufenschüler womöglich mündliche Klausuren nicht mehr am Vormittag bzw. während der regulären Unterrichtszeit absolvieren und müssten stattdessen (trotz Unterricht z. B. am Morgen) für die Prüfung extra nochmal nachmittags in die Schule.
Heißt, ihre Klausur fiele in die unterrichtsfreie Zeit.
Mich betrifft das ja sowieso nicht, aber aus Neugier würde ich gerne wissen, ob das denn (in Bayern) erlaubt wäre? Google konnte mir nicht so weiterhelfen :)