Geht das eigentlich? Bahnhöfe: Öffentliches Allgemeingut oder privat?
Ich hab mal in so einer Hausordnung auf dem Bahnhof gestöbert(dass ich gerade Zeit für so eine Langeweile-Aktivität hatte und das zufällig im Zusammenhang mit der Deutschen Bahn vorkommt, ist reiner Zufall! ;) ) und da stellte ich fest, dass man sich nur auf dem Bahnhof aufhalten darf, wenn man eine gültige Fahrkarte hat.
Nun ist es ja so, dass die Deutsche Bahn mehrheitlich dem Staat - also der Gesamtheit der Bürger Deutschlands - gehört und sie somit mehrheitlich vom Steuerzahler finanziert wird.
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Im Wirtschaft-und-Rechts-Unterricht wurde uns erst kürzlich beigebracht, was "öffentliche Gütern" sind. Dazu zählen zum Beispiel Gehsteige und Straßen etc.
Man zahlt hierbei nicht direkt für die Nutzung, sondern tut dies indirekt durch Steuern.
Bahnhöfe und die Deutsche Bahn werden ja also zu größten Teilen vom Steuerzahler gezahlt.
Wieso aber gelten Bahnhöfe dann als Grundstück, für das "Eintritt" (in Form von einer Bahn-Billette) gezahlt wird, oder als öffentliches Gut?
Und wieso darf man als Steuerzahler kostenlos auf der Autobahn fahren, muss aber Geld für die Deutsche Bahn - die man selbst schon durch Steuern bezahlt - bezahlen?
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LG Systemfehler