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Lohnt es sich Paypal anzuzeigen oder geht das eher mies aus?

Ich habe leider (wieder) mal schlechte Erfahrungen mit Paypal gemacht und frage mich, wie ich weiter vorgehen soll. Ich habe bei Ebay mit Paypal Käuferschutz eingekauft, doch die Ware kam nie bei mir an. Selbstverständlich habe ich sowohl bei Ebay als auch bei Paypal einen Antrag auf Käuferschutz gestellt, aber beide wurden mir verwehrt. Anschließend habe ich mit einem Paypal Mitarbeiter geschrieben, und dieser hat mir schriftlich mitgeteilt, dass sie einen Nachweis vom Versanddienst benötigen ( in diesem Fall UPS) ,welches nachweist, dass die Ware nie an mich andressiert war, obwohl meine Adresse bei Paypal angegeben wurde. So lautete die Nachricht vom Paypal Mitarbeiter, die Sendungsnummer habe ich hier verschleiert.

„"Wir benötigen eine Bestätigung des Postdienstleisters, aus der hervorgeht, dass kein Artikel an die Adresse geliefert wurde. Wir müssen nicht wissen, wohin der Artikel geliefert wurde oder an wen ihn erhalten hat. Nur eine einfache Bestätigung, dass unter der Sendungsnummer von XXXXXXXXXXXX nichts an Ihre Adresse geliefert wurde.“

Und genau diesen Nachweis habe ich von UPS erhalten. In der Mail von der UPS Mitarbeiterin steht Folgendes:

„Wir haben Ihnen von Anfang an mitgeteilt, dass Sie nicht der Empfänger des Pakets sind und dass dieses nie an Ihre Adresse gesendet wurde. Ihre Adresse ist auf dem Etikett nicht angegeben. Das Paket wurde an die vom Absender angegebene Adresse geliefert, nicht an Ihre. Aufgrund von Datenschutzbestimmungen können wir Ihnen leider nicht die Adresse mitteilen, an die das Paket geliefert wurde. Bitte klären Sie diese Angelegenheit direkt mit dem Absender, da Sie nicht der Empfänger des Pakets sind.“

Selbstverständlich habe ich bei meinem Einspruch genau diese Mail vorgezeigt und der Antrag wurde erneut abgelehnt. Aber es kommt noch besser:

Kurz nachdem mein Antrag ein zweites Mal abgelehnt wurde, trotz der eindeutigen Beweise, wurde meine Anfrage in der Paypal Website entfernt. Bei „Konfliktlösungen“ ist sie nicht mehr vorhanden, weder bei „Anfragen“, noch bei „abgeschlossenen Fällen“.

Die anderen Anfragen sind alle da, nur dieser wurde einfach entfernt.

Aber genau deswegen kann ich jetzt wahrscheinlich nicht mehr gegen Paypal vorgehen. Übrigens, bevor die Frage auftaucht: ja, ich habe selbstverständlich mit dem Verkäufer versucht Kontakt aufzunehmen, ohne Erfolg. Und ja, ich habe den Verkäufer auch angezeigt, ebenfalls ohne Erfolg, da es nicht „ausreichende Hinweise“ auf den Verkäufer gibt. Um ehrlich zu sein, habe ich mich schon von meinem Geld verabschiedet. Ich ärgere mich gerade viel mehr über Paypal als den betrügerischen Verkäufer. Ich habe erstmal die Schnauze voll von Ebay und Paypal, durch den Käuferschutz habe ich mich sicher gefühlt, aber das ging ordentlich in die Hose.

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Wie kann nach dem BGB ein Käufer nach Vertragsbruch des Verkäufers weiter vorgehen?

Die Frage bitte auf folgenden Fall bezogen:

Nachdem ein Käufer auf ebay einen Artikel ersteigert und bezahlt die nachträgliche Forderung des Verkäufers zu einer Nachzahlung abgelehnt hatte, macht Verkäufer willkürlichen Kaufabbruch mit der Begründung, Artikel hätte einen Mangel. Käufer besteht weiterhin auf Erfüllung des Kaufvertrags und verlangt vom Mangel ein Foto, aber Verkäufer schickt ihm keins, bzw teilt mit, er könne ihm kein Foto senden, da er im Krankenhaus läge, und seine Frau (ebenfalls Vertragspartnerin) wisse nicht, wie man Fotos senden kann.

Verkäufer bietet daher als Lösung an, dem Käufer den Artikel zuzusenden, aber ob mit oder ohne Mangel zum selben ersteigerten Kaufpreis. Käufer ist damit nicht einverstanden und teilt dem Verkäufer mit, dass er bei Mangel ein Recht auf Kaufpreisminderung habe.

Zur Vertragserfüllung setzt der Käufer dem Verkäufer eine einwöchige Frist per Nachrichtensystem der Plattform. Dieser meldet sich daraufhin nicht mehr. Seither sind 2,5 Monate vergangen. Der Käufer hätte per Einschreiben eine 14-Tage Frist setzen sollen, damit das Ganze rechtskräftig ist, und er möchte das nachholen.

Nach dem BGB hat der Käufer zuerst Nachbesserung zu verlangen, bevor er den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und Schadensersatz statt Leistung fordern kann. Käufer hat immer noch kein Foto vom Mangel erhalten, und es kam zu keiner Lieferung an den Käufer . Der Verkäufer ist wegen dem Mangel zu keiner Schadensminderung bereit – er hat zuletzt angeboten, dem Käufer den Artikel zu liefern , aber für denselben Kaufpreis wie ohne Mangel, womit der Käufer nicht einverstanden war -- das ist der letzte Stand der Dinge.

Welche Forderung kann der Käufer daraufhin in einem Einschreiben mit 14-Tage-Fristsetzung beanspruchen, damit das Ganze rechtskräftig ist ?

Kann er nun bereits vom Kaufvertrag zurück treten und statt Leistung Schadensersatz fordern?

Oder muss er vorrangig in diesem Einschreiben weiterhin auf Lieferung eines intakten Artikels oder auf Kaufpreisminderung wegen Mangel und Forderung von Fotos zum Mangel bestehen?

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Ich habe etwas über ebay verkauft einen Pc mit Monitor käufer verlangt nun das ganze geld zutück Zahlung über PayPal?

Guten morgen, ich habe einen gaming PC plus Monitor verkauft ,habe alles vorher kontrolliert verpackt etc. Es war alles in Ordnung. Nun kam der PC (der käufer schickte mir ein Bild, wo der Monitor komplett kaputt war im der Mitte ein riss (es sieht aus als wäre es mutwillig gewesen ,um mir eins auszuwischen),mit dem PC schien alles in Ordnung, ich bin sogar hingegangen und habe alles versucht was ich tun konnte. Hab mit Ebay telefoniert etc. Später musste der Käufer dann über DHL eine Anklage stellen ,das es deren verschulden war. Das der Monitor während der Lieferung zu Schaden gekommen ist . Danach hat sich herausgestellt, das DHL dafür nicht verantwortlich ist. (Das Paket wäre ja nicht Ordnung gemäß verpackt wurden).

Dann fragte der käufer noch ob der PC Bluetooth oder WiFi hätte (daraufhin war meine antwort, nein hat er nicht müsste man sich extra dazu kaufen etc,es hat ja auch nicht drin gestanden im Artikel.

Dann ging der käufer hin und hat es als Streitfall gemeldet. Und sagte der Monitor wäre ja kaputt, er hätte gerne entweder einen neuen Monitor oder das ganze geld zurück (450 euro, sie hat über Paypal gezahlt)

Und so wie es aussieht steht gerade Laut ebay der Käufer im Recht. Aber was ich nicht verstehe, wofür soll ich ihr denn komplett alles ersetzen, wenn ja nur der Monitor kaputt ist ? Ein Monitor kostet ja keine 400 Euro 😅oder Hab ich was verpasst ?

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