Hallo!
Ich habe eine Frage. Und zwar geht es um die Rechtsform "e.K." (eingetragener Kaufmann).
Wie der Name es sagt, ist er irgendwo eingetragen (im Handelsregister, Abteilung A).
Das bedeutet doch, dass er ein Istkaufmann ist oder liege ich da falsch?
Es gibt nämlich noch einen nicht e.K., welcher nicht eingetragen ist aber sich (evtl., da bin ich mir nicht sicher) eintragen lassen kann und demnach ein Kannkaufmann ist.
Aber e.K. ist immer eingetragen wie ein Istkaufmann.
Ich habe im Netz (unter anderem in diesem Video) gesehen, dass e.K. ein Kannkaufmann ist.
Ich bin da etwas verwirrt.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen