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Todesanzeige ohne "freiwillige Folge"?

Moin allerseits,

bei uns in der Familie ist kürzlich ein Cousin verstorben, der sich (wie auch sein Bruder) seit Anfang der 90er nur dadurch hervor tat, von Onkeln/Tanten und den 9 existierenden Cousins und Cousinen (im Folgenden CC) zu Familienfesten eingeladen zu werden (und zu erscheinen), diese aber niemals zurück eingeladen hat, obwohl sowohl 4 Hochzeiten, die Beerdigung einer 2. Frau, diverse runde Geburtstage und auch Firmenjubiläen gefeiert wurden. Aus diesem Grund haben die CC es nach dem Tod der Mutter der Brüder vor ein paar Jahren aufgegeben, diese beiden einzuladen. Familienstreitigkeiten gab es immer nur zwischen den Brüdern, aber nicht mit der restlichen Verwandtschaft.

Nun wurden von der Verwandtschaft nur ein Onkel nebst Frau und eine Cousine nebst Mann zum Kaffee nach der Trauerfeier per Trauerbrief eingeladen. Da die Witwe des Verstorbenen nicht aus Deutschland kommt und die Verwandtschaft überhaupt nicht kennt, darf davon ausgegangen werden, dass er selbst - derweil er wusste, dass er bald sterben werden würde - dieses bewusst so entschieden hat. Die Cousine weiss auch nicht, weshalb gerade sie und die anderen nicht eingeladen wurden.

Alle die anderen CC konnten erst später in der Zeitung die Traueranzeige lesen:

Die Trauerfeier findet am xxx um xxx Uhr in der evang. Friedhofskapelle xxx statt.
Die Urnenbeisetzung findet an einem anderen Tag im engsten Familienkreis statt.“

und wollten nun eigentlich zu der Trauerfeier gehen und sich ggf. selbst irgendwo zu einem Kaffee treffen. Zwei der CC sagen nun, dass in der Todesanzeige die Worte "bei freiwilliger Folge" fehlen würden und die gesamte Trauerveranstaltung deshalb privat sei und wir alle deshalb definitiv unerwünscht.

Deshalb meine Frage in die Runde: Ist die Veranstaltung so wie oben formuliert öffentlich oder nicht?

Gruss

Beerdigung, evangelische Kirche, Tradition, Trauerfeier

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