Autovermietung – die besten Beiträge

Mangelhafter Mietwagen- was kann ich geltend machen?

Hallo zusammen, ich war vor kurzem in Schottland und habe einen Roadtrip (3300km, 11 Tage) durch die Highlands gemacht. Dafür habe ich bei Sixt in London ein Fahrzeug gemietet. Die Fahrzeugklassen habe ich vorab rausgesucht und schon alles bezahlt. Vorort wurde mir direkt ein etwas teueres Fahrzeug angepriesen. Ich verneinte und wollte gerne wissen welches Fahrzeug ich bekomme. Daraufhin suchte der Mitarbeiter in seinem PC und konnte mir keine Antwort geben. Er versuchte mir weiter das teurere Fahrzeug anzubieten mit immer größeren Rabatten. Hier ging er erstmal auf den besseren Komfort ein. Das überzeugte mich nicht und ich sagte, dass ich “low budget” reise und ich nicht mehr bezahlen möchte. Dann spielte er die Karte aus: weniger Verbrauch dank Hybrid, man kann problemlos das Auto laden, da ein Hausstecker dabei ist. Er senkte noch einmal der Preis und ich sagte zu, da ich durch den gesenkten Verbrauch auch weniger Kosten hatte. Es ging also los. Nach 3 Tagen und etlichen Versuchen das Auto zu laden kontaktierte ich den Kundenservice. Erst per Telefon -ging keiner ran. Dann per Mail. Als Elektro-Neuling wusste ich nicht, dass die Ladesäulen für Type 2 Anschlüsse keine fest verbauten Ladekabel haben, sondern man sein eigenes mitbringen muss. Wenn ich eine Säule fand, dann konnte ich sie als Deutscher nicht nutzen, weil ich keine Ladekarte hatte bzw die Apps dafür nicht nutzen konnte. Die Säulen ohne verbautem Kabel waren per ApplePay/Kreditkarte nutzbar *yay*. So war es mir nicht möglich die angepriesene Hybridlösung des Fahrzeugs zu nutzen und ich fuhr mit einem 30 l Tank und 350km Reichweite eine nutzlose Batterie chauffieren. Sage und schreibe 1 Tage vor Mietende wurde mir zur Möglichkeit gegeben ein Ladekabel bei einer Sixt Station abzuholen oder ggf. das Auto zu tauschen. (Oberhalb von Inverness ist keine Sixt-Station).

Den Urlaub mussten wir also anders planen und die Versprechungen der Vermietung wurden nicht eingehalten bzw der Mietwagen war nicht so nutzbar wie vorgesehen.

Habe ich irgendeine Möglichkeit eine Teilkostenerstattung zu verlangen?

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Habe ich noch eine Chance den Rechtsstreit zu gewinnen?

Habe Fragen zu einer Rechtslage, habe einen Mietwagen gebucht gehabt. Das Auto war dreckig (Warscheinlich vor kurzem vom Vormieter abgegeben worden). Die haben das Auto sauber gemacht, und nach einer Viertel Stunde hab ich das Auto bekommen. Ob sie das Auto inspiziert haben auf Schäden ist fraglich. Fahrt war gut, komnte mich nicht beschweren. Auto wieder abgegebenan einem Freitag. (Auf deren Hof, neben einem Bahnhof, ohne Sicherung, ohne abzäunung oder sonst irgendetwas) Schlüssel in den Briefkasten geschmissen, Samstag waren Mitarbeiter in der Filiale. Kaution wieder bekommen am Montag

Am selben Montag dann die e-Mail: 10cm großer Kratzer bis zur Grundierung plus große oberflächliche Kratzer an der Frontseite.

Ein Übernahmeprotokoll gab es nicht, es steht in ihren AGB‘s dass ich selbst in der Verantwortung bin mir das Auto anzuschauen und ohne Makel wieder abzugeben. Hab ich unterschrieben, aber natürlich nicht durchgelesen, da ich sonst vor Mietung 2 Stunden in der Filiale gestanden hätte.

Versicherung abgeschlossen Vollkasko mit Selbstbeteiligung 1050€. Natürlich haben die Leute die die Reperatur durchgeführt haben, das halbe Auto aus/- und wieder eingebaut sodass die Rechnung in dir Höhe schoss, und ich die vollen 1050€ zahlen muss. Mein Anwalt sagte, dass er noch Grundsätzlich Chancen sieht dass ich gewinnen könnte. Weil viele Gerichte sich meist für dem Mieter entscheiden. Sehen aber nicht alle Gerichte so. Ich weiß aber nicht so recht, wenn ich verlieren würde müsste ich neben dem Schaden auch das Gericht + deren Anwalt bezahlen und das wären ungefähr das doppelte vom Schadensbetrag. Will auf einer Seite nicht für irgendwas zahlen was ich nie begangen hab. Auf der anderen Seite will ich aber auch nicht das doppelte zahlen.

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Führerschein verloren und Auto Anmietung mit Verlusterklärung nicht möglich?

Moin, mir ist am 27.12.22 mein Führerschein abhanden gekommen. Habe dann beim Straßenverkehrsamt meines Landkreises eine Verlusterklärung, wo alle meine bisherigen Führerscheindaten enthalten waren bekommen, mit Dienstsiegel, rechtliche Belehrung usw. Ich durfte mit dem hochamtlichen Papier Autofahren. Ich habe noch angekündigt, dass ich am 16.1. ein Auto anmieten möchte und ob das ausreichend sei, dies wurde mir bejaht. In der Zwischenzeit bekam ich meinen neuen Führerschein (hätte ich eh neu beantragen müssen) nach Hause geschickt. Weil ich aber im Ausland gearbeitet habe, konnte ich den nicht zugeschickt bekommen, der Postweg war zu unsicher. In Hamburg dann bei Europcar am Flughafen, wurde mir das vorbestellte Auto nicht übergeben. Auch Sixt winkte ab, und wollte dieses Schreiben in akzeptieren. Ich war nach 40 Stunden Reisen und Fliegen, müde und echt sauer, weil ich glaubte alles ordentlich vorab geklärt zu haben. Hat jemand ähnlich Erfahrungen gemacht, und was ist das Schreiben vom Landkreis Wert, wenn die Polizei das akzeptiert , aber ein privates Unternehmen nicht? Am Ende hat mein Sohn, den Führerschein bei Europcar in Leer vorgezeigt, , Polizei wäre auch möglich gewesen, hängt aber connsennBeamten ab, ob sie es tun- er wurde per Fax mit der Reservierung nach Hamburg (andere Station) geschickt, und ich bekam meinen Leihwagen. Immerhin wurde die Buchung kostenlos storniert. Ja, wer reist hat was zu erzählen. Übrigens auch beglaubigte Führerschein Kopien werden auch nicht akzeptiert. Weiß jemand, ob der Zweitfahrer auch den Führerschein bei der Anmietung auch vorlegen muss oder haftet der Hauptmieter/Fahrer für das Vorhandensein der richtigen Fahrerlaubnis? Viele Grüße und Danke im Voraus

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