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Autounfall, kein Ersatzauto?

Hallo

Ich hatte für nächste Woche eine Urlaubsreise nach Polen geplant. Doch einige Tage zuvor wurde mein Auto bei einem Unfall beschädigt – ein LKW ist mir hinten aufgefahren. Der Unfallverursacher ist eindeutig der LKW-Fahrer, da er von hinten aufgefahren ist.

Bei dem Unfall wurde die Heckscheibe (hintere Autoscheibe) zerstört. Meine eigene Versicherung hat mir gesagt, ich solle das Auto in eine Werkstatt bringen. Das habe ich getan – seitdem steht das Auto dort und ist nicht benutzbar. Ich habe kein anderes Fahrzeug zur Verfügung.

Ich bin jedoch auf ein Auto angewiesen, besonders jetzt bei Regenwetter, da ich wichtige Wege zu erledigen habe, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln schwer möglich sind.

Ich habe die gegnerische Haftpflichtversicherung kontaktiert und erklärt, dass ich eine Entschädigung oder ein Ersatzfahrzeug benötige. Auch wegen der entgangenen Reise habe ich gefragt, ob ich zumindest einen Teil ersetzt bekommen kann.

Die gegnerische Versicherung hat jedoch gesagt, dass sie laut Gesetz kein Ersatzfahrzeug, keine Nutzungsausfallentschädigung und keine Urlaubskosten zahlen müssen – nur die Reparatur des Autos.

Meine eigene Versicherung hat diese Aussagen leider bestätigt.

Ich möchte nun wissen: Was ist laut österreichischem Gesetz richtig? Habe ich Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfallentschädigung, solange mein Auto in der Werkstatt steht? Und kann ich etwas für den ausgefallenen Urlaub geltend machen, obwohl ich kein Hotel gebucht habe?

Danke

Autovermietung, Österreichisches Gesetz

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