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Fahrzeugkauf problematisch?

Hallo, hab letzte Woche Samstag ein Auto angeschaut und es beschlossen zu kaufen. Weil es Mängel gab, habe ich dem Kauf nur zugestimmt, wenn diese behoben werden. Der Verkäufer war einverstanden. Er gab mir den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein sowie den letzten TÜV -Bericht, damit ich es für die Überführungsfahrt schon anmelden kann. Seinen Personalausweis habe ich sicherheitshalber abfotografiert. Eine Vorauszahlung wollte der Verkäufer nicht. Es war geplant, dass es heute (also Samstag 16.11.24, eine Woche später bezahlt und abgeholt werden kann. Den Kaufvertrag hätte ich heute schriftlich unterschreiben lassen.

Folgendes kam mir seltsam vor: Es gab kein Scheckheft und der Verkäufer war nicht der selbe wie der Eigentümer laut Papieren. Er hat es im Auftrag eines Familienangehörigen verkauft. Die FIN im Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein stimmen überein. Am Auto hab ich es nicht nachgeschaut (Hätte ich unbedingt machen sollen).

Die Reparatur ist nun allerdings nicht fertig geworden. Habe dem Verkäufer noch eine Woche Zeit gegeben. Das Auto ist jetzt schon auf mich angemeldet und versichert, das Kennzeichen habe ich.

Kann es für mich problematisch werden, wenn er mit dem Auto etwas anstellt? Hafte ich dann?

Da ich den Fahrzeugbrief habe und nun mein Name drin steht,bin ich ja auch der Eigentümer des Autos. Kann ich rechtlich dagegen vorgehen, wenn er damit was anstellen sollte? Mir ist auch klar, dass es nicht die feine Art ist, aber welche Möglichkeiten hätte ich?

Dankeschön für eure Antworten

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Was spräche für euch dagegen, dass man bei einer weiteren Fahrzeugklasse beim Erwerb nur noch nachweisen müsste, das Fahrzeug zu beherrschen?

Bei allem was mindestens Klasse A oder B ist hat man ja etliche Theoriestunden und zwei Prüfungen. Eine theoretische, die prüfen soll, ob man die Regeln beherrscht und grundsätzlich psychisch geeignet ist, zu fahren. Und eine praktische, wo geprüft wird, ob man die Regeln in der Realität immer noch anwenden kann, ob man aufmerksam genug für den Verkehr ist, dass man kein Raser und ähnliches ist ;-) und ob du das Fahrzeug wirklich beherrscht.

Hast du eine solche Prüfung gemacht, hast du ja im Prinzip deine Eignung für den Verkehr (juristisch) schon bewiesen und auch eine gewisse Sattelfestigkeit in puncto Regeln und Aufmerksamkeit.

Du musst das (zumindest bisherige Regel in Deutschland), danach auch nie wieder beweisen, es reichen diese 45 Minuten in denen du zeigst, dass du das kannst. Es wird nie wieder jemand anzweifeln, juristisch, außer du baust richtig Scheiße und das wiederholt.

Wenn man das auch nicht ändern will und zum Beispiel zeitliche begrenzte Scheine nur ausstellen und Neuprüfungen anordnen oder so:

Müsste es dann nicht eigentlich reichen, wenn man eine neue Klasse macht, etwa C, D, A (wenn nur B), B, BE, ect. nur nachzuweisen, dass die die spezifischen Sonderregeln, die für diese Klasse gelten, kennst und ansonsten der Beweis, dass du das Fahrzeug beherrscht - ohne noch mal die Regelbeherrschung in einer echten Fahrt mit Stadtverkehr nachweisen zu müssen und, wenn zu lange her auch noch mal alle Theorie machen zu müssen?

Du kannst 20 Jahre nie gefahren sein, dennoch darfst du dann Autofahren, wenn du es einmal durftest, es wird davon ausgegangen, dass du die Regeln ect noch kannst (nur juristisch, niemand denkt das denke ich wirklich). Warum dann beim Erwerb einer weiteren nicht auch einfach nur die Beherrschung der fahrzeugsspezifischen Sachen nachweisen? Warum wird quasi dann auf einmal die Eignung noch mal grundsätzlich geprüft?

Das ist irgendwie unfair.

(AM, M, T, S und co habe ich bewusst weggelassen, weil ich nicht weiß, wie umfangreich alle diese Klassen im Unterricht sind, wenn man nur die macht).

Motorrad, Auto, Recht, Führerschein, b-fuehrerschein

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